Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 59

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Was macht man, wenn sich darunter Asylwerber befinden?

Wenn hier Asylwerber dabei gewesen sind, dann haben die aus meiner Sicht mit sol­chen Straftaten ihr Asylrecht verwirkt. Und dann sollen sie rausgeworfen werden.“

(…)

Der Tageszeitung „Die Presse“ vom 09.03.2016 konnte entnommen werden, dass je­der zweite Asylwerber angezeigt wurde:

„Langjährige Detaildaten der Statistik zeigen: Vor der großen Fluchtbewegung wurde jeder zweite Asylwerber angezeigt. Häufig haben Menschen aus Algerien, Georgien und Nigeria Polizeikontakt.

Für wie viel und für welche Art von Kriminalität sind Asylwerber verantwortlich? Eine den Zeitraum der Jahre 2003 bis 2014 - also vor der Fluchtbewegung aus Syrien (!) - umfassende Detailrecherche bringt für Österreich folgendes Ergebnis: Der Anteil ange­zeigter Delikte an der Gesamtkriminalität ist insgesamt gering - allerdings gibt es bei und innerhalb dieser sehr kleinen Bevölkerungsgruppe Auffälligkeiten. (…)

Diese Bevölkerungsgruppe wiederum errechnet sich fast exakt aus der Summe der Ausländer in Grundversorgung, von der man Menschen abzieht, die zwar Grundversor­gung erhalten, aber keine Asylwerber sind (z. B. subsidiär Schutzberechtigte). Aufzeich­nungen dazu gibt es seit 2004. Seit damals leben 12.352 (2011) bis 26.113 (2005) im Land. Flüchtlinge, die keine Grundversorgung ausbezahlt erhalten, weil sie über eige­nes Vermögen verfügen, fallen statistisch nicht ins Gewicht.

Algerier: 155 Anzeigen pro 100 Anträge

Ausgehend von dieser Basis lässt sich dann errechnen, dass pro Jahr fast jeder zweite Asylwerber strafrechtlich tatverdächtig wird. Im Zeitraum 2004 bis 2014 waren das 41 bis 62 Prozent aller Flüchtlinge. Der Spitzenwert für 2010 (74 Prozent) ist nicht aussa­gekräftig. In diesem Jahr hat das Bundeskriminalamt in der Datenbank einmalig 1672 Asyl­werber nachgetragen, deren Herkunftsland unbekannt war.

Die Zahl der Tatverdächtigen basiert auf der "Einzeltäterzählung". In dieser Auswer­tung werden Personen, die mehrere Delikte begangen haben, nur einmal gezählt. Zu (seltenen) Doppelzählungen kann es nur kommen, wenn die Taten in unterschiedlichen Bundesländern begangen wurden und die Behörden ihre Akten nicht miteinander ab­gleichen.

Zwischen den Nationen gibt es Unterschiede. Die Recherche wertet alle geklärten Straf­taten aus, die 2003 bis 2014 von Asylwerbern begangen wurden. So lässt sich ein aus­sagekräftiger Vergleichswert von Straftaten pro 100 Asylanträge für diesen Zeitraum er­rechnen. Die Liste (siehe Grafik) wird von Personen aus Algerien (155 Straftaten pro 100 Anträge) angeführt. Es folgen Georgier (151) und Nigerianer (129). (…)

Das Argument, dass Asylwerber allein deshalb häufiger straffällig würden, weil sie ge­gen das Fremdenpolizeigesetz verstoßen könnten, trifft nicht zu. Der Anteil derartiger Verstöße beträgt lediglich 1,2 Prozent.“

Somit sind Rückübernahmeabkommen speziell zur erfolgreichen Abschiebung drin­gend geboten.

Die Europäische Union hat mit Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Her­zegowina, Georgien, Hong Kong, Kap Verde, Macao, Mazedonien, Moldau, Monteneg­ro, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Türkei und der Ukraine EU-Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Anfang 2017 ein Kooperationsabkommen auch mit Afghanistan.

Österreich hat mit insgesamt 22 Staaten bilaterale Rückübernahmeabkommen abge­schlossen. Drei dieser Rückübernahmeabkommen bestehen mit den Drittstaaten Koso-


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