Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 60

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vo, Nigeria, und Tunesien. Die restlichen Abkommen wurden mit den – mittlerweile – EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroa­tien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlanden, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowe­nien, Tschechien, Ungarn und den assoziierten Staaten Liechtenstein und der Schweiz abgeschlossen.

Es fehlen aber viele Rückübernahmeabkommen mit wesentlichen Staaten wie zum Beispiel mit Marokko, Algerien, Irak, Iran, Somalia, etc. Bundesminister Kurz hat dies­bezüglich keine Erfolge vorzuweisen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Rückübernahmeabkommen zu forcie­ren und straffällige Asylwerber konsequent abzuschieben.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ro­senkranz. – Bitte.

 


11.49.08

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr In­nenminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal zu dem Thema, ob das, was wir hier vor allem im Wahlkampf diskutieren, tatsächlich der Lebensrealität der Menschen und den Zukunftsbedingungen des Landes entspricht. Ich meine, da man­gelt es sehr.

Es ist ein ganz wesentliches Kriterium eines Staates, darüber zu entscheiden, wer kommt und wer bleibt. Wir haben hier schon über die Frage Asyl und Einwanderung diskutiert, es könnte allerdings sein, dass genau dieses Recht, darüber zu entscheiden, wer kommt und wer bleibt, demnächst nicht mehr in Wien angesiedelt sein wird.

In seiner Rede zur Lage der Europäischen Union am 13. September dieses Jahres, vor Kurzem also, forderte der EU-Kommissionspräsident nicht nur die Sache mit dem Euro und dem Schengenraum, sondern eben auch die Einrichtung einer Asylbehörde, die ver­bindlich festlegt, nach welchen Kriterien Asyl erteilt wird und wie die Asylwerber zuge­teilt werden. Das heißt, die Kompetenz liegt dann in Brüssel.

Manchen mag das vielleicht sogar recht sein, weil dann der eine oder andere dieses perfide Spiel, das immer gespielt wird, weiterspielen kann, nach dem Motto: Da kann man nichts machen, das hat Brüssel entschieden, wir sind nicht schuld! – Wir aber mei­nen, dass Österreich auf eine eigenständige Einwanderungspolitik keinesfalls verzich­ten kann. Daher fordere ich Sie auf, Herr Innenminister, in Brüssel dagegen Protest ein­zulegen, damit die Kompetenz darüber, wer hier Asyl bekommt und wer hier bleibt, zu­mindest vorübergehend in Wien bleibt.

Daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Öster­reich muss Einwanderung eigenständig kontrollieren. Kein Ausverkauf unserer Souve­ränität!

 


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