Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 58

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Rückübernahmeabkommen zu forcie­ren und straffällige Asylwerber konsequent abzuschieben.“

*****

Das war mir sehr wichtig, daher nochmals danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.48


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausrei­chend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Lasar und weiterer Abgeordneter betreffend Rückübernahmeab­kommen forcieren – straffällige Asylwerber abschieben

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Antrag der Abge­ordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpoli­zeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversor­gungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremden­rechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017) (2285/A), in der 197. Sitzung des National­rates, XXV. GP, am 4. Oktober 2017

Im Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 ist die fortgesetzte Harmonisierung der Mi­grationspolitik in der Europäischen Union betreffend die Einwanderung und den Auf­enthalt von Drittstaatsangehörigen, die sich zu Erwerbszwecken im Bundesgebiet auf­halten als Ziel definiert. Mit der vorliegenden Regierungsvorlage samt gesamtändern­den Abänderungsantrag sollen zudem auch jene Maßnahmen umgesetzt werden, die im „Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 für Österreich (Jänner 2017)“ zur Eindämmung der Migration beschlossen wurden. Die Maßnahmen, welche insge­samt zu einer effizienteren Verfahrensführung, einer verstärkten Rückkehrberatung und -vorbereitung sowie zu einer Steigerung der Ausreisen unrechtmäßig aufhältiger Fremder führen sollen, umfassen zum einen Auflagen während des Asylverfahrens und zum anderen Auflagen und Beschränkungen im Falle der Erlassung einer Rückkehr­entscheidung oder einer Anordnung zur Außerlandesbringung nach negativem Ab­schluss des Asylverfahrens. Diese Änderungen gehen leider zu wenig weit.

Der Kurier online berichtete unter http://kurier.at/chronik/wien/haeupl-kein-pardon-fuer-kriminelle-asylwerber/185.953.104 am 10. März 2016 über ein Interview mit Bürger­meister Häupl:

„Häupl: Kein Pardon für kriminelle Asylwerber

Nach Gewaltexzess zwischen Tschetschenen und Afghanen ist des Bürgermeisters Geduld am Ende.

Die Wiener SPÖ wird sich ab heute, Donnerstag, mit den Folgen der Flüchtlingskrise für die Bundeshauptstadt beschäftigen. Wien muss aber nicht nur investieren. Zuletzt sorgten auch Drogendealer und Gewaltexzesse für heftige Diskussionen in der Stadt. Im KURIER-Interview spricht Bürgermeister Michael Häupl ein Machtwort. Er zeigt für kriminelle Asylwerber kein Verständnis und ist dafür, sie in ihre Heimatländer zurück­zuschicken.

(…)

 


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