Gleiches gilt für die Ausbildung der KindergartenpädagogInnen. Die erfolgt weiterhin nur auf der Sekundarstufe 2 (Berufsbildende höhere Schule) und nicht wie in allen anderen europäischen Ländern auf tertiärer Ebene. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bezahlung der ElementarpädagogInnen, die weit unter dem akademischen Niveau liegt.
Gute Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch sind eine wesentliche Voraussetzung für schulischen Erfolg. Zehntausende Kinder und Jugendliche haben allerdings Defizite und damit Nachteile im Bildungssystem. Die angebotenen Fördermaßnahmen in den Kindergärten und Schulen erfolgen oft konzeptlos und durch nicht genügend ausgebildetes Personal. Zudem können SchülerInnen maximal zwei Jahre Deutschförderunterricht erhalten, was zu wenig ist. Sprachförderung muss während der gesamten Schulzeit angeboten werden.
Kinder werden in Österreich mit sechs Jahren schulpflichtig, bringen aber unterschiedlichste Vorkenntnisse in die Schule mit. Abhängig von der Bildung der Eltern, der sozialen Situation der Familie, der Dauer des vorangegangenen Kindergartenbesuchs und der individuellen Entwicklung des Kindes liegen die Entwicklungsstände bis zu zwei Lernjahre auseinander. Während einige SchülerInnen kaum mit Schreibutensilien, Klebstoff und Schere umgehen können, beherrschen andere schon die Grundrechnungsarten oder können fließend lesen und schreiben.
Die Kinder brauchen also in dieser Phase Zeit, um die Grundkompetenzen zu entwickeln. Aus diesem Grund ist die Grundstufe 1 (1. und 2. Schulstufe) im Lehrplan flexibel gestaltet. Es gibt aber keine Flexibilität bei der Dauer, die für die Grundstufe 1 benötigt wird. Stattdessen wurde das Sitzenbleiben nahezu abgeschafft. LehrerInnen stehen vor dem Problem, dass es kaum möglich ist, Kindern die nötige Zeit zu geben, sicher Schreiben, Lesen und Rechnen zu lernen. Dies wäre aber Voraussetzung, damit der Einstieg in die Grundstufe 2 (3. und 4. Schulstufe) gelingt, in der das Tempo in der Vermittlung von Wissen deutlich ansteigt und die Kinder stärker darauf angewiesen sind, Inhalte selbst zu erarbeiten.
Besonders betroffen sind Kinder, bei denen mehrere Risikofaktoren aufeinandertreffen, so die AutorInnen des Nationalen Bildungsberichtes 2015: „Ein Drittel der Volksschulkinder gehört zu mindestens einer der drei sozialen Gruppen mit erhöhtem Risiko, Bildungspotenziale nicht zu realisieren: nichtdeutsche Alltagssprache, bildungsferner Haushalt und/oder niedriger Berufsstatus der Eltern. Kinder, die mehreren potenziell benachteiligten Gruppen gleichzeitig angehören, sind stärker von den Folgen der Bildungsungleichheit bedroht. 7 % der Schüler/innen weisen zwei oder mehr Herkunftsrisiken auf, 2 % gehören allen drei Risikogruppen an. Mehrfachzugehörigkeit zu Risikogruppen ist im dünn besiedelten ländlichen Raum wesentlich seltener als im dicht besiedelten Umfeld, wo 12 % der Kinder mehrere Bildungsrisiken tragen.“
Umso schwerer wiegt das Fehlen von Unterstützungspersonal und Sprachlehrkräften. Diese müssten in der Volksschule massiv eingesetzt werden, um wirklich jedes Kind fördern zu können. Die Bildungsreform für mehr Autonomie gibt den Schulen zwar den rechtlichen Handlungsspielraum, um individuelle Förderung, Teamteaching und Kleingruppenunterricht zu realisieren, hat aber nicht die nötigen zusätzlichen Ressourcen dafür bereitgestellt. Vor allem im urbanen Bereich fehlen die Mittel. Die Mittelzuteilung an die Pflichtschulen bemisst sich an der Zahl der Köpfe pro Bundesland, statt am tatsächlichen Bedarf, der zusätzlich auf den Bildungsstand der Eltern, die Organisationshöhe der Schulen, die Gruppengröße, den Anteil an Kindern mit Defiziten in der Unterrichtssprache oder mit Behinderungen bezogen werden müsste.
Defizite, die bereits vor Schuleintritt entstanden sind, können so nicht ausreichend behoben werden. Kinder, die an ganztägig geführten Schulen die Möglichkeit haben, die Hausaufgaben unter Aufsicht von Lehrkräften zu erledigen, bekommen in der Schule die nötige Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Aufgaben. Lehrkräfte sehen sofort,
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