dern –, die alle bindend wären, und zwar dahin gehend, dass man auf europäischer Ebene nicht hätte zustimmen sollen. Deshalb kann man das noch sanieren.
Die Konzernklagsrechte werden für alle Ewigkeiten verschwinden, wenn wir hier nicht ratifizieren, aber auch die anderen Giftzähne kann man noch herausnehmen. Dafür kämpfen wir, und deshalb sollten wir nicht ratifizieren. Da aber diese Bundesregierung zu feig ist, wie ich meine, das ins Haus zu bringen, und die nächsten Regierungsverhandlungen auch schwierig werden, gibt es einen Ausweg aus dieser Sackgasse, den ich nicht immer sofort beschreiten würde, aber in diesem Fall ist er logisch und richtig: die Volksbefragung. Zu diesem Schluss kommen ja mehrere vernünftige Menschen und ich auch, und deshalb bringe ich den entsprechenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksbefragung zu CETA
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Antrag zur Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über die Zustimmung Österreichs zum Handelsvertrag der EU mit Kanada (CETA) dem Nationalrat zuzuleiten, bei der die Fragestellung folgendermaßen lautet:
Sind Sie für das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA)?
O Ja O Nein“
*****
Die Frage Ja oder Nein wird sich auch für diese Regierung stellen. Es ist Zeit, Farbe zu bekennen. Wenn Sie nicht einsichtig sind, ist der 15. Oktober eben auch ein Tag der Abstimmung über diese Frage. (Beifall bei den Grünen.)
11.37
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Kogler soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Volksbefragung zu CETA
eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (1608 d.B.): "Gegen TTIP / CETA" (1781 d.B.), TOP 1
Begründung
Das Volksbegehren gegen TTIP/CETA und TISA ist mit 562.379 Unterschriften oder 8,87 Prozent der Wahlberechtigten ein überaus erfolgreiches Volksbegehren.
Der Text des Volksbegehrens lautet:
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