Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 59

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"Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das österreichi­schen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen."

CETA, das bereits vor Beendigung des Volksbegehrens auf europäischer Ebene auch von Seite der Bundesregierung unterzeichnet und im Europäischen Parlament im Februar 2017 ratifiziert wurde, wird seit 21.9.2017 in Teilen vorläufig angewendet. Ausgenommen sind bis zur Ratifikation durch alle EU-Mitgliedstaaten im Wesentlichen nur die umstrittenen Schiedsgerichte.

Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Zustimmung zu CETA auf europäischer Ebene nicht nur über den Willen der Bürgerinnen und Bürger hinweggesetzt sondern auch über verbindliche Beschlüsse von National- und Bundesrat sowie der Bundesländer. Denn das Volksbegehren ist nur ein Teil des Widerstands in Österreich gegen EU-Handelsabkommen:

·          Mehr als 400 Gemeinden in Österreich haben sich „TTIP-CETA-TISA-frei“ erklärt.

·          Alle neun Landtage haben Beschlüsse gegen TTIP, CETA und TISA gefasst.

·          Die Landeshauptleute haben die Bundesregierung in einer diese bindenden Stellungnahme nach Art. 23 d B-VG aufgefordert, CETA (genauso wie TTIP) im Falle der Einführung privilegierter Konzernklagsrechte abzulehnen und keine Zu­stim­mung für eine vorläufige Anwendung zu geben.

·          Der National- und der Bundesrat haben in ebenso gleichlautenden bindenden Stellungnahmen nach Art. 23 e B-VG die RegierungsvertreterInnen zu einem Ab­stim­mungsverhalten gegen CETA verpflichtet und die Regierung damit auf ver­fassungsrechtlicher Basis zur Ablehnung des Vertrags auf europäischer Ebene angehalten.

Angesichts dieses keineswegs legitimierten Alleinganges der Bundesregierung ist ein Volksentscheid über CETA in Österreich der einzige Ausweg für Regierung und Bevölkerung, die mehrheitliche Haltung zu CETA in einer letztgültigen Entscheidung zu ermitteln. Dies soll über den Weg einer Volksbefragung geschehen, deren Ergebnis als politisch verbindlich betrachtet wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Antrag zur Durchführung einer Volks­befragung gemäß Art. 49b B-VG über die Zustimmung Österreichs zum Handels­vertrag der EU mit Kanada (CETA) dem Nationalrat zuzuleiten, bei der die Frage­stellung folgendermaßen lautet:

Sind Sie für das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA)?

O Ja                                                                              O Nein“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


11.38.06

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zu Beginn bei den InitiatorIn-


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