Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 63

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11.47.36

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kein Mensch ist gegen Freihandel. (Abg. Steinacker: Oh ja!) – Kein vernünftiger Mensch ist gegen Freihandel, nur Sie versuchen, uns permanent diese Abkommen als Freihandelsabkommen zu verkaufen. Da steht zwar Freihandel drauf, aber Freihandel ist nur zu einem geringen Ausmaß drinnen. Es sind eben Dinge drinnen, die nicht unsere Zustimmung finden können. – Das zum einen.

Zum anderen – Kollege Stefan hat es auch schon erwähnt, das ist mir besonders wich­tig –, zum Volksbegehren mit über 560 000 Unterschriften: Herzlichen Dank dafür! Das ist ein ganz, ganz wichtiges Signal der Zivilgesellschaft. Wir lassen uns nicht alles gefallen. Kollege Stefan hat schon gesagt, wenn bei CETA nicht Druck von verschie­denen Institutionen, auch von verschiedensten Parteien, selbstverständlich auch von der Freiheitlichen Partei, ausgeübt worden wäre, dann wären viele Dinge überhaupt nicht geändert worden, insbesondere bei den Schiedsgerichten, über die man jetzt ganz stolz sagt, das sind ja Schiedsgerichte, bei denen die Richter aus einem Pool von Experten nominiert werden, sogar mit Berufungsmöglichkeiten. Das war ja ursprünglich ganz, ganz anders, da waren das nicht einmal Richter, sondern Anwälte et cetera. An die Unterzeichner dieses Volksbegehrens: Das zahlt sich über kurz oder lang aus. Das ist eine Politik der kleinen Schritte und die Beteiligung daran ist sehr, sehr wertvoll. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt im Abkommen Dinge, die wir ablehnen. Dieses ganze Vertragswerk geht in die Richtung, dass Konzerne zu Subjekten des Völkerrechts gemacht werden, neben den Staaten – das wollen wir nicht –, dass Konzernen das Recht zugebilligt wird, Staaten zu verklagen. Komischerweise haben die Staaten umgekehrt kein Recht, Konzerne zu verklagen, wenn sie sich über Menschenrechte, Sicherheitsanforderungen oder etwa Umweltauflagen hinwegsetzen. (Abg. Kogler: Richtig!) Das ist eine Disparität, die nicht akzeptabel ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Kogler.)

Konzerne können auch Staaten klagen, wenn sie in ihrem Eigentum beschränkt wer­den. Jetzt ist die große Frage: Gehören da auch entgangene Gewinne, bezie­hungs­weise erwartete Gewinne dazu? – Momentan noch nicht, aber es wird immer bekundet.

Allerdings muss man da juristisch wissen, dass das living agreements, lebende Abkommen sind, also etwas, das unserem Rechtsverständnis in Wirklichkeit völlig unbekannt ist. Wer kann uns garantieren, dass im Rahmen der Weiterentwicklung dieser Vereinbarungen auch der Begriff der erwarteten Gewinne unter dieser aktiven Klagslegitimation subsumiert wird? – Dann haben wir sozusagen ein Monsterproblem, weil uns dann Coca-Cola verklagen wird, weil wir gesetzliche Regelungen haben, dass dieses gesunde Getränk zum Beispiel nicht in Schulkantinen ausgeschenkt werden darf.

Ich sehe das sehr, sehr kritisch, wir alle sehen das sehr, sehr kritisch. Das geht in eine Richtung der grundsätzlichen Systematik von living agreements, da ist sozusagen die Kuh aus dem Stall und jeglicher demokratischer Kontrolle entzogen. Das war es dann, und das wollen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Das widerspricht Artikel 1 unserer Bundesverfassung, das „Recht geht vom Volk aus“. Das widerspricht auch diametral dem grundsätzlichen Zugang der Freiheitlichen Partei zu aktiver Beteiligung der Bevölkerung an vielen politischen Meinungsbildungsprozessen, insoweit ist auch eine unserer Koalitionsbedingungen ein deutlicher Ausbau der Beteiligung der Bevölkerung an diesen Prozessen, ein deutlicher Ausbau der direkten Demokratie. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Vertragswerke gehen genau in die entgegengesetzte Richtung, deswegen leh­nen wir sie ab. Genauso wie etwa auch eine Sperrklinkenklausel, die bedeutet, dass


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