Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 69

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Um genau solch einen Fall geht es. Es geht um Investitionen eines österreichischen Unternehmens in Kanada – es geht nicht um Finanzinvestitionen, sondern um realwirt­schaftliche Investitionen –, das dort Produktionsanlagen errichtet, und darum, dass dann möglicherweise – das wäre ein konkreter Fall – die kanadische Regierung eine Idee hätte, woraufhin das kanadische Parlament ein Gesetz erlassen würde, das diese Produktionsanlagen irgendwie beeinträchtigen könnte oder möglicherweise vielleicht sogar zu einer Enteignung führen könnte. Das ist, wohlgemerkt, ein sehr unrealis­tischer Fall, aber man macht Gesetze und Verträge für unrealistische Fälle bezie­hungs­weise für solche, die vielleicht ganz, ganz selten eintreten. Dann stellt sich die Frage: Wie kommt das österreichische Unternehmen zu seinem Recht?

Anders als bisher sieht – nach einer massiven Debatte und nach vielen Frage­stellungen in Bezug auf die bestehenden Regelungen – die Vereinbarung nun eine neue Form vor, zu diesem Recht zu kommen, nämlich sogenannte Investitions­gerichte – unabhängige, unparteiische, mit Richtern zu besetzende Investitions­gerichte, inklusive einer Berufungsinstanz. Das ist neu, das ist anders, das hatten wir bisher nicht.

Wir haben uns auf europäischer Ebene auch alle darauf geeinigt, das sogar noch weiterzuentwickeln, um überhaupt zu einer einheitlichen, über viele Länder und über viele Vertragsgestaltungen übergreifenden Regelung, zu einem multilateralen Inves­titionsgericht zu kommen, was eine weitere qualitative Verbesserung bedeutet. Wir haben uns auch einheitlich – ganz Europa – die Sichtweise verschafft, dass das mehr Transparenz als die bisher nationalstaatlichen Verfahren hinsichtlich der Einsicht­nahme der jeweiligen Streitparteien in die jeweiligen Beweismittel, darauf, was vor Gericht wirklich verhandelt wird, bringen würde. Das ist eigentlich ein qualitativer Gewinn, wenngleich ich dazusage, das ist ein vielleicht sehr selten stattfindender Fall, ein unwahrscheinlicher Fall.

Aber es geht nicht nur um große Unternehmen. Ich weiß nicht, ob Sie die Firma Palfinger, die in Kanada eine Produktionsstätte hat, oder die Firma Doppelmayr den international wahnsinnig mächtigen Konzernen zuordnen würden. Wenn die dort bedroht wären, dann hätten sie eine Möglichkeit, sich ihr Recht zu verschaffen. (Abg. Steinhauser: In Kanada!) – In Kanada. (Abg. Steinhauser: Na ja, das ist ein funk­tionierender Rechtsstaat!) Das ist ja wechselseitig, natürlich, weil es ein multilaterales, ein die Europäische Union und alle Mitgliedstaaten und Kanada betreffendes Abkom­men ist. Auf diesen qualitativen Fortschritt muss man in diesem Bereich einfach hinwei­sen.

Kollege Kogler hat angesprochen, dass wir sehr sachliche, sehr inhaltgetriebene Debatten geführt haben, für die ich mich wie immer sehr bedanken möchte. Einen Punkt möchte ich aber schon herausgreifen, und zwar wenn es um die Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und Gestaltungsmöglichkeiten, die ja Arbeits­plätze sichern und neue schaffen sollen, Wohlstand, Steuerleistung schaffen sollen, und der sozialen und ökologischen Verantwortung geht. Da stelle ich mir immer wieder die Frage – der Vertrag sichert das eindeutig auch so ab und die Interpretation des Auslegungsinstruments macht das auch noch einmal deutlich –: Hat sich das öster­reichische Hohe Haus und irgendein Abgeordneter oder irgendeine Abgeordnete schon jemals in einer Entscheidung davon beeinflussen lassen oder davor gefürchtet, was irgendein außereuropäisches Unternehmen irgendwo denken würde? – Nein! Ich glaube, es gibt keinen einzigen Fall. (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Mir ist nichts bekannt. Ich glaube das nicht und ich hoffe, dass auch in der nächsten Legislatur­periode lauter unabhängige ... (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Es geht um den Eingriff in die Möglichkeit, nationalstaatlich regulieren zu können, ob man etwas will oder nicht, und den gibt es in der Form nicht. Und ich bin mir sicher,


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