Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 80

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das will, glaube ich, niemand hier herinnen. Auch andere Gefahren hinsichtlich Was­ser­versorgung und so weiter sehe ich auf uns zukommen.

Die einzige Möglichkeit, da eine ordentliche, vertrauenswürdige Regelung zustande zu bringen – ohne eine Regulierung einführen zu wollen –, besteht für mich darin, dass man diese Fragen – nach vorheriger eingehender Information der Bevölkerung – einer Volksabstimmung zuführt. – Ich danke schön. (Beifall der Abgeordneten Doppler und Hagen.)

12.43


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dr. Mahrer hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.43.39

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste im Hohen Haus! Es ist jetzt mehrfach angeklungen, dass die Bundesregierung das Abkommen dem Parlament zur Ratifikation nicht vorlegen möchte. – Mitnichten!

Ich möchte auch erklären, warum das so ist – ich habe das bereits im Ausschuss getan –, warum es da einen Prozess gibt, dem man strukturiert folgen muss. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 18. Oktober des Jahres 2016 ist neben den Bedingungen, unter denen damals der Vertrag unterschrieben werden durfte, auch festgehalten worden, dass wir für die endgültige Ratifikation abzuwarten haben, was denn auf Basis des damals auch schon vorliegenden Gemeinsamen Auslegungsinstruments noch zu klären ist, bevor man das überhaupt ratifizieren kann. Es wäre eigenartig, es zu ratifi­zieren, wenn noch gar nicht endgültig vorliegen würde, was man denn ratifizieren soll oder wie die detaillierten Bestimmungen aussehen. Das ist ja, im Sinne der Trans­parenz, auch immer wieder von den Initiatoren und Unterstützern des Volksbegehrens eingefordert worden. Das heißt: Wie kann man etwas endgültig ratifizieren, von dem man noch gar nicht weiß, wie es im Detail aussieht?

Ein zentraler Punkt war: Wie sieht das denn im Detail mit diesem neuen Inves­titions­gericht aus? – Das haben uns die Expertinnen und Experten im Ausschuss detailliert berichtet, aber natürlich auch die Spezialistinnen und Spezialisten unseres Hauses, die für diese detaillierte Ausgestaltung in ständiger Abstimmung mit dem handelspo­liti­schen Ausschuss, aber vor allem mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kom­mission, mit der dortigen Generaldirektion sind, denn das ist ja jetzt mit den Kanadiern in Verhandlung.

Worüber sprechen wir dort im Detail? – Ich darf aus dem Gemeinsamen Auslegungs­instrument den Punkt 6 f) noch einmal zitieren: „Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten und Kanada haben vereinbart, unverzüglich die weiteren Arbeiten an einem Verhaltenskodex, der die Unparteilichkeit der Mitglieder der Gerichte zusätzlich sicherstellen soll, an der Art und Höhe ihrer Vergütung und an dem Verfahren für ihre Auswahl aufzunehmen.“

Das heißt, es geht genau um diesen zusätzlichen Level an Transparenz, der einge-fordert wurde: Wie arbeiten denn dieses Gericht und die Berufungsinstanz? Wie sollen die Verfahren dort ablaufen? Wie werden die Richter entlohnt? – Es ist heute schon mehrfach angesprochen worden, auch von Herrn Abgeordnetem Stefan, der gefragt hat: Wie funktioniert denn das überhaupt im Detail? Werden die ein kleines Salär bekommen und dann nach Fällen bezahlt, oder sichert man über eine andere Variante deren tatsächliche Unbeeinflussbarkeit, sodass es auch gar keine Möglichkeit gibt, irgendwie in eine Form von ökonomischer Abhängigkeit zu kommen? Wie schaut vor


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