Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 81

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allem der Ethikkodex, der moralische Verhaltenskodex, der immer wieder von vielen Organisationen eingefordert wurde, aus?

Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, wird man es sich in den Mitgliedstaaten ansehen können, dass es dafür ein Okay, eine Vorlage gibt. Dann wird man das natür­lich auch in einen Text gießen müssen, und das kann dann die gemeinsame Grund-lage sein – wie gesagt, wir müssen uns ja mit den Kanadiern darauf einigen –, das dann erst letztgültig zu beurteilen.

Heute ist einmal von einem Trojanischen Pferd gesprochen worden. In diesem Fall muss man von einem Potemkinschen Dorf sprechen, denn man weiß nicht, was sich hinter den Überschriften verbirgt. Niemand will die Überschriften kennen, sondern wir wollen im Detail wissen, wie das Bestellungsverfahren aussieht, wir wollen im Detail wissen, wie das Entlohnungskonzept aussieht, wir wollen im Detail wissen, wie der Ethikkodex aussieht, woran man das dann auch festmachen kann.

Was wir heute wissen, ist, dass es 15 Richter sein werden, die eben nicht wie früher von Streitparteien bestimmt werden, sondern von den Vertragsparteien – fünf aus Kanada, fünf aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und fünf aus anderen Ländern –, und dass in der Berufungsinstanz sechs Richter sitzen werden. Ansonsten, wie gesagt, ist es richtigerweise nicht detailliert. Da sind eben viele Fragen offen, und diese Fragen sind detailliert zu klären.

Es gibt noch einen weiteren Punkt, den wir im Ausschuss besprochen haben, der jetzt mehrfach angesprochen worden ist und zu dem sich alle InitiatorInnen und Unter­zeichnerInnen des Volksbegehrens ein klares Wort verdienen – Abgeordnete Brunner hat dieses Thema auch immer wieder angezogen –: Wie verhält es sich denn mit dem Klimavertrag von Paris? – Da muss man sagen, es ist unklar. (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Es ist unklar, da im Gemeinsamen Auslegungsinstrument zwar darauf Bezug genommen wird, aber auch da gibt es eine gewisse Logik, die man meiner Meinung nach sachlich erklären muss, denn der eigentliche Vertragstext beziehungs­weise die Verhandlungen sind natürlich abgeschlossen worden, bevor der Vertrag in Paris im Dezember 2015 unterzeichnet wurde.

Jetzt kann man natürlich den Verhandlern und damit allen Mitgliedstaaten und der Kommission vorwerfen: Na ja, ihr hättet bei der Definition des Gemeinsamen Auslegungsinstruments noch Zeit gehabt, detaillierter auf diese Frage einzugehen. Richtig ist: Es gibt einen Bezug; aus einer ökosozialen Verantwortung heraus müsste man sagen, er hätte vielleicht umfangreicher ausfallen können. (Abg. Pirklhuber: Lippenbekenntnisse! Herr Minister, das sind Lippenbekenntnisse ohne Substanz!)

Zum jetzigen Zeitpunkt steht unter Punkt 9 c) des Gemeinsamen Auslegungs­instru-ments: „Das CETA enthält Verpflichtungen in Bezug auf die nachhaltige Bewirt-schaf­tung der Wälder und ein nachhaltiges Fischerei- und Aquakulturmanagement.“ – Das fällt im Vertragstext umfangreicher aus. – „Es umfasst ferner Verpflichtungen zur Zusammenarbeit bei handelsbezogenen Umweltfragen von gemeinsamem Interesse wie Klimawandel, wo die Umsetzung des Übereinkommens von Paris eine wichtige gemeinsame Verantwortung für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten und Kanada darstellen wird.“

Herr Abgeordneter, ja, es ist richtig, dass man in dieser Frage detailliertere Debatten wird führen müssen, wenngleich man festhalten muss, dass es bislang ungewöhnlich war – bislang; das ist ja nichts Verbrecherisches, wenn es ungewöhnlich war, man kann so einen Zustand ja verändern –, dass es noch nie einen klaren Bezug und eine klare Vernetzung zwischen klimapolitischen multilateralen Abkommen mit bestimmten Selbstverpflichtungen und internationalen Handelsabkommen gab.

 


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