Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 82

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Ich glaube aber, der Vertrag von Paris, die Übereinkunft von COP 21 in Paris, legt nahe, dass man sich dem mehr im Detail widmet. Wir sollten das auch in Österreich tun! Es gab in Frankreich eine Evaluierungskommission zu den Auswirkungen von CETA für Umwelt, Klima und Gesundheit – das ist sicher eine Debatte, die das Hohe Haus in der nächsten Legislaturperiode mit Expertinnen und Experten und mit den zuständigen Ministerien zu führen hat –, und diese hat eine Reihe von Empfeh­lungsvorschlägen abgegeben.

Zwei Empfehlungsvorschläge sind nicht ganz unumstritten, auch in Frankreich nicht, aber trotzdem interessant: Zum Beispiel wird gesagt, dass statt den Investitions­gerichten die Vertragsparteien selbst entscheiden sollten, ob überhaupt Anfechtungen von Klimaschutzmaßnahmen möglich wären. Dabei muss man sagen, dass das schon sehr spezialisiert wird. Da geht es dann wiederum um die Frage des Schutzes einer Investition und einer quasi frustrierten Gewinnerwartung. Würde irgendjemand einen Standard verändern, dann geht das ja nicht – das wissen wir –, wir wissen aber nicht ganz genau, wie das mit den Selbstverpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes wäre.

Ich würde meinen: Ja, das ist eine Debatte wert. Ich habe es auch quasi im Nachgang des Ausschusses angesprochen. Ich glaube, dafür braucht es ein geeignetes Forum. Es ist in den Umweltkapiteln vorgesehen, dass die Zivilgesellschaft einzubinden ist, aber man könnte auch da, wenn man darüber reflektiert, quasi vor dem Hintergrund des Abkommens von Paris, natürlich sagen: Das ist vielleicht zu wenig, wenn man sich die klimapolitischen Veränderungen in Summe global ansieht und wenn man sich ansieht, welche Bedeutung das für uns alle haben kann.

Gerade als kleines Land, das sich zu einer ökosozialen Marktwirtschaft verpflichtet fühlt, könnten wir da in der nächsten Legislaturperiode, vielleicht auch in Zusam­menarbeit des Hohen Hauses – Nationalrat und Bundesrat – mit einer wie auch immer gestalteten Bundesregierung, Akzente setzen. (Abg. Brunner: ... schon in dieser Periode probiert!)

Ich möchte noch einmal festhalten: Es wäre ein bislang eigenartiges Element, da es so eine zusätzliche Bestimmung über klimapolitische Selbstverpflichtungen oder gemein­same klimapolitische Abkommen, auf die man in handelspolitischen Verträgen Bezug nimmt, noch nicht gegeben hat; aber nur weil es ungewöhnlich ist, heißt das ja noch lange nicht, dass man es in dieser Form nicht machen sollte. (Abg. Pirklhuber: Nicht ratifizieren! Nicht ratifizieren in diesem Parlament! Das ist die logische Folge!)

Nein, Herr Abgeordneter, die Frage ist: Gibt es dafür ein geeignetes Instrumen­ta­rium? – Das muss man natürlich unabhängig von der Ratifikation sehen. (Abg. Steinhauser: Sie reden viel und sagen nichts!) Ist es technisch überhaupt sinnvoll und möglich, das zu machen? – Darüber gibt es auf europäischer Ebene, inklusive allen Mitgliedsländern, noch nicht einmal detaillierte Vorstellungen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Herr Abgeordneter, auch die französische Evaluierungskommission sagt, dass es etwas in Ergänzung zu einem ratifizierten Vertrag ist, weil es um ein neues, ergän­zendes Instrument geht. Es ist ein ergänzendes Instrument, das mit dem bestehenden Vertrag in Zusammenhang stehen muss.

Vor diesem Hintergrund: Ja, es ist ein neuartiges Instrument, und es wäre sinnvoll, darüber nachzudenken – in diesem Sinne sicher eine Aufgabe für das Hohe Haus und die nächste Bundesregierung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


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