Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 106

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diskutiert, es ist unbestritten, dass wir hier eine Änderung brauchen, aber die Änderung sollte überlegt und sachorientiert getroffen werden. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Es geht nämlich darum, die bestmögliche Lösung zu finden. Es geht gar nicht so sehr um das Ziel, da sind wir uns alle einig: Der Unterhalt der Kinder muss dort, wo das notwendig ist, weil die Unterhaltsverpflichteten die entsprechenden Leis­tungen nicht erbringen – aus welchen Gründen auch immer –, rasch und unbürokra­tisch vom Staat gesichert werden. Es geht aber um den besten Weg, wie wir dieses gemeinsame Ziel erreichen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

Dazu kann ich Ihnen aus meiner Erfahrung mit dem Unterhaltsrecht und dem Unter­haltsvorschussrecht – das fällt in unsere Kompetenz, da weiß ich, wovon ich spreche – eines sagen: Wenn die Unterhaltshöhe festgesetzt wird, dann tun das unsere Gerichte auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den unter­schiedlichen Ländern. Es kommt also schon darauf an, wo das Kind, für das Unterhalt geleistet werden muss, lebt. Da zu differenzieren und zu berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten in bestimmten Ländern niedriger oder auch höher als in Öster­reich sind, ist für die Justiz selbstverständlich, das wird seit Jahrzehnten so gemacht. Es ist daher für mich nicht verständlich, warum man mit diesem Prinzip Schwierigkeiten haben kann.

Dazu kommt noch Folgendes: Wir haben auch die Kompetenz für den Unterhalts­vorschuss. Jetzt sagen mir Praktiker, vor allem Bezirksrichter, immer wieder, dass das extrem bürokratisch ist, dass wir da etwas Unbürokratischeres brauchen. Die Leute kommen zu uns, stellen den ersten Antrag, dann schicken wir sie in die Bezirkshaupt­mannschaft, dann kommen sie wieder – das ist ein ständiges Hin und Her. Das heißt, das Wesentliche ist, dass es ein besseres Modell als das derzeitige gibt. Wenn wir sicherstellen wollen, dass der notwendige Unterhalt für die Kinder wirklich von staat­licher Seite garantiert werden kann, dann geht das am besten in der Form, dass letztlich jene Institutionen, die die Sozialkompetenz im Land haben, nämlich die Länder, das sicherstellen, allenfalls mit einer Rückendeckung finanzieller Art durch den Bund. Das ist alles möglich, alles machbar, das kann man sich im Detail noch genau anschauen.

Eines ist aber ganz wesentlich: dass das juristische Argument, es sei möglich, so einen Unterhaltszuschuss auf in Österreich wohnhafte und lebende Kinder einzuschränken, einfach nicht funktioniert und juristisch falsch ist. Ich habe mir da extra noch die Regelung des Art. 67 Abs. 1 der Koordinierungsverordnung der EU in Erinnerung gerufen, die eindeutig besagt: „Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechts­vorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden.“ – Das heißt, jedes Modell, das auf das Anknüpfen an die Familienbeihilfe abstellt, führt natürlich dazu, dass hohe Summen mit entsprechend schwieriger Kontrollmöglichkeit ins Ausland fließen werden. Das ist nun einmal so, und da gibt es bessere Möglichkeiten.

Alles Weitere, was in diesem Vorschlag noch enthalten ist, ist zum Teil auch durchaus etwas, was man überdenken sollte. Die Begrenzung auf fünf Jahre oder die Eingren­zung auf Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen verstehe ich in Wirklichkeit nicht. Wenn es wirklich um die Interessen der Kinder und um die Sicherung des Unterhalts in der Höhe geht, die notwendig ist und die den Kindern gebührt, dann sollte man noch die Reste an Gemeinsamkeit suchen, die dazu führen, dass man die bestmögliche Lösung findet und nicht etwas, wovon man jetzt einfach einmal sagt: Das ist das, was wir wollen. – Das ist nur sehr selten auch wirklich das Beste.

Eine rechtspolitisch insgesamt so wichtige Materie wie der Kindesunterhalt sollte schon etwas sein, was man sich wirklich ruhig und seriös überlegt. Dieses Problem hat die


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