Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 123

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Die FPÖ bringt einen wahrscheinlich EU-rechtswidrigen Vorschlag ein – nicht der Vorschlag an sich, der ist noch nicht eingebracht, aber dass er EU-rechtswidrig ist, haben wir schon feststellen können. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Vielleicht bringen Sie ihn auch nicht ein und stimmen mit uns, das wäre nicht schlecht, das würde helfen, Kinderarmut zu verringern.

Sehr geehrte Damen und Herren, das bestehende Kinderunterhaltsrecht hat ziemlich große Lücken. Es ist in mehreren Gesetzesmaterien verankert, es sind auch unter­schiedliche Ressorts dafür verantwortlich; zum einen gilt das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, zum anderen – an die Justiz angehängt – die Exekutionsordnung. Weiters sind das Unterhaltsvorschußgesetz, aber auch das Familienlastenausgleichsgesetz betroffen. Genau hier setzt unser Vorschlag an: Er sieht eine Ergänzung zur Familien­beihilfe vor, die extra bewertet wird, damit die Unterhaltsgarantie wirklich allen Kindern zugutekommen kann.

Es ist wichtig, dass wir als nächsten Schritt in einer nächsten Legislaturperiode das Unterhaltsgesetz bündeln und Maßnahmen so aneinanderkoppeln, wie sie zusam­mengehören. Es ist aber genauso wichtig, dass wir jetzt handeln, denn es kann nicht sein, dass wir uns seit Jahren damit beschäftigen.

Wenn Unterhaltsleistende nicht in der Lage oder nicht willig sind, Unterhalt zu leisten, so ist festzustellen, dass es ganz schnell geht, dass der Unterhalt herabgesetzt wird. Dem Antrag, weniger zu erhalten, wird gleich einmal stattgegeben. Bis aber Kinder und deren Mütter, vielleicht auch deren Väter – es geht um Einelternhaushalte – zum Unter­­halt kommen, können Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Man muss zu Gericht gehen, die Entscheidungen ziehen sich oft wie ein Kaugummi. Die Kinder werden älter und größer und verfügen mitunter nicht über das Nötigste, das sie brauchen würden.

Kinder kosten Geld, sehr geehrte Damen und Herren. Universitätsprofessor Buchegger hat heuer im Februar in der Zeitschrift „Alleinerziehende auf dem Weg“ veröffentlicht, dass ein Einelternhaushalt mit Kind im Schnitt 8 600 € pro Jahr mehr an Einnahmen bräuchte, um den Level, den Wohlstand, den Standard von Singlehaushalten zu erreichen.

Manchmal zahlt ein Elternteil nicht, weil er vielleicht nicht kann. Es gibt auch zah­lungsunfähige Väter, vielleicht auch Mütter, sehr geehrte Damen und Herren, die gerne zahlen würden, es ist aber nicht möglich, dass sie Unterhalt leisten. (Abg. Kitzmüller: Sobald sie einen Exekutionstitel haben, kriegen sie das schon …!) Diese Kinder würden von uns nach unserem Beispiel Unterhaltsgarantie bekommen.

Es gibt in der Regel aber auch Väter, die sehr gut verdienen, die aber dann nur das Zwei- bis Zweieinhalbfache dessen, was ein Kind mindestens braucht – diesen Regel­bedarf –, zahlen; das heißt, nach oben ist leider eine Negativgrenze gesetzt.

Wenn jemand sehr viel verdient, wird er nicht gebeten, nach dem Verdienst Unterhalt zu zahlen, sondern da gibt es einen Deckel. (Abg. Walter Rosenkranz: Der soge­nannte Playboy-Erlass!) – Genau, Sie haben es gesagt. Ich nehme das Wort jetzt nicht in den Mund. Es gibt einen Deckel, dass Männer nicht zu viel zahlen. Es gibt aber unten keinen Sockel, was Kinder mindestens benötigen würdigen, nämlich zwischen 200 € und 500 €.

Wir denken uns, dass nicht 18 die Grenze sein sollte, da wir glauben, dass es wichtig wäre, Kinder, Jugendliche bis zum 24. Lebensjahr gleichgeschaltet mit der Familien­beihilfe auch mit Unterhaltsgarantie zu bedienen, damit Ausbildungen möglich sind und der Unterhalt zu 100 Prozent dem Kindeswohl zugutekommt.

Es ist auch so, sehr geehrte Damen und Herren, dass es nicht möglich war, noch einen Familienausschuss zustande zu bringen und die Unterhaltsgarantie gemeinsam umzu-


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