Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 124

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setzen. Es ist aber seit 2002 möglich – lassen Sie sich das bitte auf der Zunge zergehen! –, dass Unterhaltszahlungen selbstverständlich von der Steuer absetzbar sind. Da war Schwarz-Blau in der Regierung, ich erinnere daran. Das heißt, es gibt einen Unterhaltsabsetzbetrag und einen Kinderabsetzbetrag. Sie dürfen dreimal raten, wem das zugutekommt: in der Regel sehr gut verdienenden Männern. Das habe ich vorhin schon erwähnt. (Abg. Kitzmüller: Wer war die letzten Jahre in der Regie­rung?!) – Unser Partner war nicht dabei, Frau Kollegin, deswegen haben wir es bis jetzt nicht umgesetzt. Sie können ja dabei sein, und wir können es gemeinsam umsetzen, dass Kinder zu ihrem Recht kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Gleiches gilt für den von mir erwähnten Herabsetzungsantrag, der über Monate oder Jahre den Geldfluss stoppt, womit Kindern, die älter und größer werden, diese wich­tigen Zahlungen vorenthalten werden.

Ich glaube, dass es an der Zeit ist, eine Entschließung einzubringen, die zu einem Gesetz wird und die nächste Bundesregierung dringend auffordert, eine Unterhalts­garantie zu gewährleisten, die zahlungsunwilligen, zahlungsunfähigen Erwachsenen damit auf die Sprünge hilft, indem vom Staat regressiert wird und Kinder sofort ohne Umschweife, ohne Wartezeiten zur Unterhaltsgarantie kommen. So kann es möglich werden, dass es für Einelternhaushalte mit Kindern unter 25 in Österreich ein Ende hat, doppelt so oft von Armut betroffen zu sein, und die finanziellen Engpässe, die ich nicht erfunden habe, sondern von Betroffenen geschildert werden, nicht mehr auf­treten.

Ich glaube, es gehört sowohl das Unterhaltsvorschußgesetz neu gedacht, als auch das Unterhaltsrecht an sich weiterentwickelt. Bitte lassen wir die Angstmache, wie wir sie immer wieder hören, dass wir diese Leistungen ins Ausland transferieren und expor­tieren! Das ist nicht so, denn die Bindung an den Wohnort, die Bindung an den gemeinsamen Haushalt stellt sicher, dass diese Ergänzungsbeträge den Kindern, die mit dem Elternteil, der sie versorgt, hier leben, zugutekommen.

Es ist daher umso wichtiger, noch einmal zu thematisieren, dass wir es uns als sehr reiches Land nicht leisten können, an einer Gruppe, die ohnehin eine sehr kleine Lobby hat, vorbeizusehen.

Ich hoffe, wir alle vertreten die Kinder. Die Kinderrechtskonvention haben wir ja auch bis auf einige Ausnahmen – nicht Ausnahmen im Hohen Haus, sondern unter Aus­nahme einiger Punkte – beschlossen. Wir könnten Sie um diese Punkte also noch ergänzen, aber das ist jetzt nicht das Thema.

Ich hoffe, dass die kleine Lobby der Kinder eine stärkere Unterstützung findet und es nicht mehr vorkommt, dass Kinder nicht auf einen Ausflug, auf eine Schullandwoche geschickt werden können, weil wir hier im Parlament nicht in der Lage sind, sehr geehrte Damen und Herren, das zu tun, was eigentlich getan werden muss, nämlich Armut zu verhindern, Armut zu vermeiden und auch Kindern, ihren Eltern und den Einelternhaushalten zu ihrem Recht zu verhelfen.

Ich bitte Sie daher dringend, das hier mit uns gemeinsam noch einmal zu überdenken. Es wird sich vielleicht heute im Laufe des Tages noch einmal die Möglichkeit ergeben, gemeinsam gesetzliche Maßnahmen im Sinne der Kinder und der Frauen zu be­schließen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.20


Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. Frau Bundesministerin, Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


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