Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 125

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

15.20.39

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich persönlich sehr, dass wir heute noch die Gelegenheit haben, dieses wichtige Thema, das mir persönlich ein Anliegen ist, hier zu diskutieren. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

In den letzten Wochen ist eine Gruppe der Gesellschaft in den öffentlichen Fokus gerückt, nämlich die Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher dieses Landes. Das sind rund 180 000 Mütter und Väter, vor allem aber Frauen und ihre Kinder, die in Öster­reich leben und oft vor ganz besonderen Herausforderungen stehen, nämlich vor allem vor finanziellen Herausforderungen.

Niedrige oder gar keine – eben fehlende – Unterhaltszahlungen sind oft und meistens entscheidend für diese Herausforderungen und für die Probleme dieser Gruppe. Sie entscheiden nämlich auch darüber, ob Kinder von Alleinerzieherinnen dieselben Chancen wie Kinder mit beiden Elternteilen haben – und genau darauf kommt es an.

Das Unterhaltsrecht wurde schon angesprochen. Ja, im Unterhaltsrecht gibt es Lücken, die wir dringend schließen müssen. Seit langer Zeit machen sich daher sämtliche Frauenorganisationen, Experten und Expertinnen sowie die SPÖ für das Schließen dieser Lücke stark. Es geht um die Unterhaltsgarantie. Diese Garantie soll sicherstellen, dass jedes Kind eines alleinerziehenden Elternteiles in Österreich einen Mindestbeitrag bekommt, der es finanziell absichert und damit vor Armut bewahrt. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun darf ich zur Beantwortung der Fragen kommen.

Zu den Fragen 1 und 2:

Betrachtet man alle Haushalte, dann gab es laut Statistik Austria im Jahr 2016 ins­ge­samt rund 310 000 Einelternhaushalte in Österreich. Es gibt rund 180 000 Eineltern­haushalte, in denen rund 262 000 Kinder unter 25 Jahren leben, die noch von ihren Eltern erhalten werden, davon sind 209 700 minderjährige Kinder.

Laut EU-SILC wird Armutsgefährdung folgendermaßen definiert: Ein Haushalt, der nur 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltseinkommens zur Verfügung hat, ist armuts­gefährdet.

Ausgrenzungsgefährdung liegt laut EU-SILC dann vor, wenn eine Person von Ausgren­zung aus dem gesellschaftlichen System bedroht ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt und aus dem sozialen Umfeld besteht oder finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.

Mit anderen Worten: Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung bedeuten, dass die Woh­nung eventuell nicht ausreichend finanziert oder bezahlt werden kann, nicht aus­reichend geheizt werden kann oder statt gesundem Essen Billignahrung gekauft werden muss.

Die Armuts- und Ausgrenzungsgefährdungsquote von Kindern beträgt laut den EU-Daten im Jahr 2016 40 Prozent. Was bedeutet das in Zahlen für Österreich? Das sind, umgelegt auf die Daten der Statistik Austria, 104 880 Kinder unter 25 Jahren, davon sind 83 880 Minderjährige.

Zur Frage 3:

Es gibt viele Gründe, warum Alleinerziehende und ihre Kinder von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Ein paar Gründe davon seien erwähnt und herausgegriffen.

AlleinerzieherInnen sind oft gezwungen, Teilzeit zu arbeiten, womit sie natürlich einen ganz großen Lohn- und Gehaltsnachteil haben. Sie haben natürlich eine viel größere


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite