Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 130

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Hause erzählt oder weil man selbst mit dem Alter auch schon das Gefühl oder das Gespür dafür und das Wissen hat, dass das für – in der Regel die alleinerziehende Mutter einfach nicht bezahlbar ist.

Das ist natürlich auch ein fürchterliches Gefühl für die betroffene Mutter, für die betrof­fene Alleinerzieherin. Damit verbunden – ich möchte einiges untermauern, das auch schon von meinen VorrednerInnen gesagt wurde – ist natürlich ein Ausgrenzen inner­halb der Gesellschaft. Ich hoffe wirklich, dass das niemand von uns in dieser Form erlebt hat, wir – als Abgeordnete, als MinisterInnen – sind in einer sehr privilegierten Rolle, was das Finanzielle anbelangt, aber so geht es vielen Alleinerzieherinnen, so geht es vielen Kindern von Alleinerzieherinnen. Alleinerzieherinnen und vor allem ihre Kinder sind doppelt so häufig von Armut betroffen wie Kinder von Nicht-Alleinerzie­herinnen, von Zweielternhaushalten.

Warum sind sie doppelt so häufig betroffen? – Weil oft plötzlich der Unterhalt nicht mehr fließt. Der Unterhalt, das haben wir auch schon gehört, ist ein ganz zentrales Element, warum man von Armut betroffen sein kann. Plötzlich stellt – in der Regel – der Vater den Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts. Das ist ja nicht irgendetwas, das wir erfinden, sondern das ist in vielen Gesprächen mit Frauen ein riesiges Thema. Wenn der Antrag auf Herabsetzung gestellt wird, dann kommt es zur Innehaltung der Zahlungen, diese Innehaltung kann sich über Monate, über Jahre ziehen (Abg. Gisela Wurm: Auf null!)  nämlich auf null, völlig richtig –, und damit hat man von heute auf morgen einfach kein Geld mehr zur Verfügung, kann nichts mehr zahlen und ist, wie gesagt, von Armut betroffen.

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir jetzt handeln. 2008, da war ich selbst noch nicht hier im Haus, war es im Regierungsprogramm, 2013 war es im Regierungsprogramm: eine Reform des Unterhaltsrechtes, des Unterhaltsvorschusses. Das liegt im Bereich des Justizministeriums. Jedes Mal wurden wir vertröstet – nicht nur wir von der SPÖ und die Grünen und andere KollegInnen, sondern auch der Österreichische Frauenring. Jedes Mal wurden wir vertröstet. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Wir wurden auch jedes Mal im Rahmen von parlamentarischen Anfragebeantwortungen vertröstet: Wenn das Erwachsenenschutzgesetz, damals war das sozusagen die Sachwalterschaftsreform, durch ist, dann widmen wir uns der Thematik des Unterhaltrechts.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Materien sind beschlossen (Abg. Jarolim: Der Justizminister ist jetzt auch Vizekanzler!) – der ist jetzt auch Vizekanzler, völlig richtig –, und es ist noch immer nichts passiert! Es tagt eine Gruppe auf interministerieller Ebene, aber wir kennen keine Ergebnisse und wir kennen keine Berichte daraus.

Das Zentralste ist: Es muss jetzt etwas passieren! Es braucht für das neue Unter­haltsrecht – die Frau Ministerin ist schon darauf eingegangen, auch Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek – natürlich auch eine neue Kinderkostenanalyse. Die vorhandene Kinderkostenanalyse ist aus dem Jahr 1964 und basiert darauf, wie viel die Miete damals gekostet hat, wie viel man für Kleidung, für Essen und so weiter damals ausgegeben hat – damals: im Jahre 1964. Jetzt sind wir im Jahr 2017, und es hat sich seither ungemein viel getan. Das heißt, es braucht dringend diese Kinderkosten­analyse, es braucht dringend eine Neugestaltung der Regelbedarfsätze, die damit in Verbindung stehen.

Um eben zu verhindern, dass wir noch länger auf die Reform des Unterhaltsvor­schuss­gesetzes, des Unterhaltsrechts warten müssen, haben wir – wir als SPÖ gemeinsam mit vielen betroffenen ExpertInnen, mit betroffenen Alleinerzieherinnen – den Vor­schlag gemacht, eine Unterhaltsgarantie zu etablieren. Das liegt sozusagen am Tisch. Wir, Sie alle, haben heute noch Gelegenheit, darüber abzustimmen und das auch zu


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite