Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 129

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nehmend in die Richtung entwickelt, dass dieser sogenannte Sonderbedarf vom laufenden Unterhalt einfach abgezogen wird.

Was bedeutet das konkret? Der Unterhaltsschuldner hat in einem solchen Fall keine zusätzlichen Kosten zu tragen, er zahlt weiterhin den regulären Unterhalt. Das heißt de facto, der andere Elternteil muss diese zusätzlichen Kosten oft komplett allein über­nehmen. Genau in diesem Punkt muss das Unterhaltsrecht nachgeschärft werden, keine Frage, denn diese gesetzliche Lücke muss geschlossen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch das Unterhaltsvorschußgesetz hat derzeit Lücken. Unterhaltsvorschuss gibt es – anders als bei der Familienbeihilfe – etwa nur, bis das Kind volljährig ist. Ein Neun­zehnjähriger hingegen müsste theoretisch selbst auf Unterhalt klagen, wenn ein Elternteil nicht mehr zahlen will. Man könnte andenken, die Altersgrenze bis zum Abschluss der Ausbildung dieser jungen Menschen anzuheben, um genau das zu verhindern. (Abg. Walter Rosenkranz: Wählen mit 16, aber für den Unterhalt zahlen bis 30! …!) – 25! (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) – Genau, also bis 24 oder 25. 

Zur Frage 11:

Im Regierungsübereinkommen 2013 wurde die Weiterentwicklung des Unterhalts und des Unterhaltsvorschussrechts festgeschrieben. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Daran kann ich erinnern. Zu diesem Zweck (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Gisela Wurm und Walter Rosenkranz) hat das Bundes­ministerium für Justiz im Mai dieses Jahres eine Arbeitsgruppe eingerichtet (Abg. Walter Rosenkranz: Entmündigung! Ist schon gut!), in der auch mein Ressort und andere Expertinnen und Experten vertreten sind und in der wir diese Themen bear­beiten und diskutieren.

Damit komme ich zum Ende. Sehr geehrtes Hohes Haus, sehr geehrte Abgeordnete, ich darf noch einmal betonen, dass wir da ein hochwichtiges Thema haben, das längst zeitlich überfällig ist, um erledigt zu werden. Wir müssen uns alle daran halten, und es ist ein Anliegen vieler AlleinerzieherInnen und ihrer Hunderttausend Kinder, die wir vor der Armut bewahren wollen. In Österreich hat Kinderarmut keinen Platz, und darum bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

15.39


Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Als Erste hat sich Frau Abgeordnete Kucharowits zu Wort gemeldet. Sie haben 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.39.29

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich finde es total super, dass wir heute noch eine Debatte über Kinder und Alleinerzieherinnen führen, die von Armut betroffen sind. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich halte es für ganz zentral, dass wir das heute noch einmal im Speziellen zum Thema machen, und zwar nicht nur zum Thema machen und darüber reden, sondern in Wirklichkeit über konkrete Vorschläge, die wir bereits letzte Woche auf den Tisch gelegt haben, heute abstimmen können. Und ich bin gespannt, wie sich da manche Kolleginnen und Kollegen verhalten werden.

Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Kind, das gerade in der dritten Klasse Volksschule ist, und nun fällt eine Schullandwoche oder vielleicht ein Kinobesuch mit der Klasse am Abend an. Ich glaube, im ersten Moment freut man sich, dass man mit Schulkol­legIn­nen einmal ein bisschen etwas anderes machen kann, als ausschließlich die Schule zu besuchen. Dann ist aber die Freude vielleicht nicht mehr so groß, wenn man das zu


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