Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 144

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jetzt – und das möchte ich schon sagen, da es natürlich in Österreich genügend Kinder gibt, die das brauchen – eine Systematik, die hilft, dass für die Kinder (Abg. Schwentner: Aber die klagen nicht!) durch einen staatlichen Vorschuss möglichst schnell Geld zur Verfügung steht. (Abg. Schwentner: Auf dem Papier!)

Ich glaube, ich kann außer Streit stellen, dass wir alle gemeinsam eine Verbesserung für die armutsgefährdeten Kinder in Österreich wollen, da es in dem System Schwächen gibt. Es liegen nun einmal drei grundsätzlich unterschiedliche Anträge – zumindest zu der Zeit, als ich meine Rede vorbereitet habe – von FPÖ, SPÖ und ÖVP vor, und wir Abgeordnete haben über diese nicht wechselseitig miteinander ge­sprochen. – Schade! Die Anträge unterscheiden sich auch in den prinzipiellen Zu­gängen.

Ich möchte auch noch einmal ganz klar festhalten, dass es aus unserer Wertehaltung heraus grundsätzlich so ist, dass das, was wir zu leisten haben, von uns selbst geleistet werden soll. Wir wollen nicht, dass es durch die vorgeschlagene Unterhalts­garantie in Zukunft zu Missbrauch von Sozialleistungen kommt, dass diesem Tür und Tor geöffnet werden. Ganz im Gegenteil, wir wollen eine treffsichere Leistung für in Österreich lebende Kinder und wir wollen, dass Kinderarmut der Vergangenheit angehört! (Unruhe bei der SPÖ.)

Und jetzt darf ich ausführen, warum die SPÖ mit ihrem Antrag so falsch liegt: Das SPÖ-Modell wäre eine Unterhaltsgarantie für Kinder im gesamten EU-Ausland, könnte möglicherweise Hunderte Millionen Euro an Kosten verursachen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass Kinder in ganz Europa von Österreich finanziert werden (Abg. Heinisch-Hosek: Österreich! Unwahrheit!) und dem österreichischen Steuerzahler sozusagen auf der Tasche liegen.

Es gibt Experten auf dieser und jener Seite. Ich halte mich an Professor  Marhold, den Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der WU Wien, der ganz klar sagt – auch der Vizekanzler hat es heute Vormittag in seiner Rede gesagt –, es gibt die EU-Verordnung 883, Artikel 7, nach der Familienleistungen zu exportieren sind, wenn der Unterhaltspflichtige in Österreich arbeitet. – Darüber können auch Sie nicht hin­weg­sehen. Diese Einschränkung im SPÖ-Antrag auf den Wohnsitz im Inland hilft uns überhaupt nicht weiter, das ist schlichtweg europarechtswidrig. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Gerichte würden das in aller Schnelligkeit leider rasch kippen, damit wäre nichts gewonnen.

Des Weiteren hält Ihr Antrag ein Haushaltseinkommen von bis zu 55 000 € pro Jahr als angemessen, damit diese Kindermindestsicherung ausbezahlt wird. Das sind 4 000 € pro Monat, meine Damen und Herren! Das ist viel Geld für jede Familie und hat meiner Meinung nach nichts mit Armutsgefährdung zu tun! Also auch über diese Grenze müssten wir reden, da ein Einkommen in der Höhe von 55 000 € im Jahr nicht wenig ist. (Abg. Schwentner: Das ist ja Ihr eigener Antrag!)

Das Letzte, was ich unbedingt auch noch zu Ihrem Antrag sagen muss (Abg. Schwentner: Das ist ja Ihr eigener Antrag!) – Frau Kollegin, Sie wissen, ich schätze Sie sehr wert, aber in dieser Hinsicht liegen Sie wirklich falsch –: Der Antrag schließt armutsgefährdete Kinder in Zwei-Eltern-Familien aus, und das ist glatt verfassungs­widrig! Das wissen Sie auch sehr gut, und wie Sie das argumentieren können, möchte ich mir gerne anhören.

Zum FPÖ-Antrag eine kleine Anmerkung: Eine vorläufige Unterhaltsbevorschussung ist ja auch derzeit schon möglich. Die Begrenzung der Zahlung von Unterhaltsvor­schüs­sen auf nur österreichische Staatsbürger widerspricht dem Völkerrecht, daher ist auch dieser Antrag nicht haltbar.

 


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