Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 145

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Unser Antrag ist zielsicher und treffsicher. Er schlägt Folgendes vor: Es geht um einen Zuschlag zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Das wurde von vielen kritisiert, ich finde, das ist der richtige Zugang; angelehnt an die Regelbedarfssätze, das sind 200 bis 400 €, je nach Alter. Mit unserem Modell ist ein Export ins EU-Ausland ausge­schlossen. Unser Modell ist leistbar. Aber vor allem, meine Damen und Herren: Warum soll denn ein Kind in einer Zwei-Eltern-Familie, das armutsgefährdet ist (Zwischenrufe der Abg. Heinisch-Hosek), schlechtergestellt sein als ein Kind in einer Ein-Eltern-Familie?

Unser Antrag ist auch voll ausfinanziert, nämlich indem wir gleichzeitig die Familien­beihilfe für in anderen EU-Staaten wohnende Kinder an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland anpassen. (Abg. Schwentner: Dass Sie sich da alle beteiligen, ist echt beschämend!)

Ich darf in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Absicherung des Kinderunterhalts

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine gesetzliche Regelung aus­zuarbeiten, die den Unterhalt von armutsgefährdeten Kindern im Inland sichert. Diese Regelung soll subsidiär zum Unterhaltsrecht und zum Unterhaltsvorschussrecht wir­ken, muss so ausgestaltet sein, dass für im Ausland lebende Kinder keine Leis­tungs­ansprüche bestehen, und soll sich an der Höhe des Regelbedarfs orientieren.“

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Meine Damen und Herren! Kurz zu dem, was vorhin noch gesagt worden ist: Mir ist vollkommen klar, dass es neben der Art und Weise, wie armutsgefährdete Kinder zu Unterhaltsvorschüssen kommen können, auch andere Probleme im Zusammenhang mit dem Verfahren gibt. Wir haben Probleme (Abg. Schwentner: Unglaublich! – Zwischenrufe bei der SPÖ) bei der konkreten Ermittlung der Unterhaltszahlungen. Sie wissen es, die Verfahrensdauer ist manchmal eine sehr lange, vor allem dann, wenn die Unterhaltshöhe beeinsprucht wird. Und es ist ganz schwierig, gerade bei Selbstän­digen mit Kindern, eine ordentliche Festlegung der Bemessungsgrundlage für den Unterhalt zu bekommen; es bedarf oftmals Sachverständigengutachten. Ich schlage vor, dass wir es durch Ermittlung von Vergleichswerten und Einheitssätzen einfacher machen.

Ich glaube auch, dass wir im Verfahrensrecht Anpassungen vornehmen müssen. Ich bin für die Einführung eines zweistufigen Verfahrens, das heißt eines Verfahrens, wonach Unterhaltszahlungsaufträge seitens der Rechtspfleger zulässig sind, damit der Unterhaltsvorschuss aus dem Familienlastenausgleichsfonds relativ schnell ausbezahlt werden kann. Und das ordentliche Verfahren nimmt erst seinen Lauf, wenn dann beeinsprucht wird.

Das Thema der verschiedenen Kompetenzzuständigkeiten betreffend danke ich Kolle­gen Steinhauser für die klaren Ausführungen; sie waren richtig. Das ist ein Problem, das haben wir, und da bedarf es nicht nur eines Überdenkens der Gegeben­heiten (Zwischenruf der Abg. Schwentner), sondern es bedarf natürlich – und das ist auch möglich – eines besseren Zusammenwirkens zwischen den Gerichten und den Kinder- und Jugendhilfeträgern.

 


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