Ich sage noch einmal klar: Der Vizekanzler hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Wir haben schon einmal ein sehr komplexes und extrem schwieriges Thema sehr, sehr positiv und mit Zustimmung aller aufgearbeitet; das war beim Erwachsenenschutzrecht. Diese Sachwalterreform ist bestens gelungen. Ich erwarte mir das auch jetzt. Der Vizekanzler hat die Arbeitsgruppe eingesetzt, und wenn Sie alle jetzt so tun, als wären Sie nicht eingebunden, dann sei Ihnen gesagt: Viele Organisationen, in denen Sie ehrenamtlich tätig sind, sind in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Daher sind Sie auch gut informiert, Sie wissen, dass diese Arbeitsgruppe zügig arbeitet und in der nächsten Legislaturperiode mit Lösungsansätzen kommen wird.
Wir haben uns diese Arbeit im Justizausschuss grundsätzlich für den Herbst vorgenommen. Die Wahl ist dazwischengekommen, daher wird sie von den Mandataren der nächsten Gesetzgebungsperiode zu leisten sein. Ich sage, dass es die Reform des Unterhaltsrechtes braucht. Sie wird, denke ich, auf Basis unseres Entschließungsantrags treffsicher sein und die Kinderarmut in Österreich verhindern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.27
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Unselbständiger Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, DI Georg Strasser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Absicherung des Kindesunterhalts
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage 14128/J der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Andreas Schieder, Mag. Gisela Wurm, Angela Luger, Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen – Unterhaltsgarantie umsetzen!“
Mit dem Antrag 2329/A haben die Abgeordneten DI Georg Strasser, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen bereits dargelegt, mit welchen Verbesserungen im Unterhaltsrecht am effizientesten armutsgefährdete Kinder in Österreich unterstützt werden können. Diese sollen im Rahmen der Sozialhilfe einen Zuschlag zur bedarfsorientierten Mindestsicherung angelehnt an die Regelbedarfssätze erhalten, wenn und soweit der Unterhalt nicht geleistet wird.
Der Anspruch soll dem Elternteil des nicht eigenberechtigten Kindes zustehen, welcher für die Betreuung zu sorgen hat und dann zur Anwendung kommen, wenn der Unterhalt beim Verpflichteten nicht einbringlich ist beziehungsweise wenn Kindern kein ausreichender Unterhaltsvorschuss gewährt werden kann.
Mit der entsprechenden Reform soll ein Unterhaltszuschuss normiert werden, welcher nach dem Modell der Mindestsicherung armutsgefährdeten Kindern in Österreich zusteht, aber nicht in die gesamte Europäische Union exportiert werden muss.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die den Unterhalt von armutsgefährdeten Kindern im Inland sichert.
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