Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 143

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bringen, ja, es stimmt, wir haben dieses Problem schon lange liegen, wir haben aber auch einen Koalitionspartner, der in dieser Weise nicht mit uns gemeinsam gearbeitet hat. (Abg. Schimanek: Ihr habt meine Anträge zur Vertagung gebracht!) Somit haben wir jetzt diese Idee der Unterhaltsgarantie entwickelt, die zuerst diejenigen treffen sollte, die gar nichts bekommen, sodass diese mit Geld für ihre Kinder abgesichert sind.

Wir haben im aktuellen Unterhaltsrecht – und da gebe ich allen recht, vor allen Dingen dem Kollegen Steinhauser, der ja die Geschichte auch noch einmal erzählt hat – die Problematik, dass diese Kinder jetzt schlichtweg nichts bekommen, wenn die Zahlun­gen neu festgesetzt werden. Wir kennen die Versprechen, wir kennen die Versprechen des Herrn Bundesministers und jetzt auch Vizekanzlers Brandstetter, der noch vor drei Jahren eine Arbeitsgruppe gegründet hat, uns aber nie gesagt hat, was in dieser Arbeitsgruppe weitergegangen ist. Es liegt auch kein Ergebnis dieser Arbeitsgruppe vor. Irgendwann einmal ist der Zeitpunkt erreicht gewesen, zu dem wir von der Sozialdemokratie gesagt haben: Schluss jetzt! Es ist schon zu viel Zeit verstrichen, wir müssen alleinerziehenden Müttern, alleinerziehenden Vätern und vor allem den Kindern helfen.

Wir arbeiten mit Zahlen, Daten und Fakten der Kinderkostenanalyse von 1964. Anno dazumal war der erforderliche Aufwand dafür, dass Kinder durchgebracht werden können, sicherlich ein ganz anderer, um es jetzt so zu formulieren. Damals gab es noch keinen Laptop, damals gab es noch kein Handy und all die Dinge, die im heutigen Leben selbstverständlich sind. Das wurde seither nie evaluiert. Wir haben sogar das Problem, dass uns trotz sämtlicher Anfragen an den Herrn Justizminister nicht einmal mitgeteilt worden ist, wie sich diese Kinderkostenanalyse von anno dazumal zusam­mensetzt. Das hat uns weder Frau Karmasin beantwortet, noch hat das Herr Brandstetter beantworten können.

Daher ist es für uns ganz wichtig, dass wir eine neue Kinderkostenanalyse bekommen, dass wir die Regelbedarfsätze jetzt einmal eindeutig anheben, dass wir diese Unter­haltsgarantie erhalten und dass generell eine Reform des Unterhaltsrechts kommt. Und das war für uns die Unterhaltsgarantie als kleinster gemeinsamer Nenner, als erster Schritt in die richtige Richtung, dass wir dann letztendlich zu einer kompletten Unter­haltsreform kommen können. (Abg. Schimanek: Nach zehn Jahren!)

Was für mich auch ein Beispiel ist: Man erkennt eine Demokratie auch daran, wie sie mit Kindern umgeht, und ich würde mir im Sinne der Kinder und der Alleinerzie­herInnen wünschen, dass wir da weiterkommen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.19


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


16.19.48

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ge­schätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich glaube, viele kennen die aktuelle Situation zum Unterhaltsrecht und zum Unterhaltsvorschussrecht, ich möchte sie nur ganz grundsätzlich noch einmal kurz beleuchten, damit auch wirklich alle wissen, wovon wir sprechen.

Primär sind einmal die Eltern und die Erziehungsberechtigten verpflichtet, für die Kinder auch in materieller Hinsicht zu sorgen. Ich glaube, das sollten wir uns schon stets vor Augen halten. Und wenn es dann nicht klappt, dann haben wir derzeit die Situation, dass der Staat einspringt, und zwar mit den Unterhaltszahlungen, die aus dem Familienlastenausgleichsfonds bevorschusst werden können. Also es gibt auch


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