Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 142

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schen (als alleinerziehender Elternteil oder Kind) in einem Alleinerziehendenhaushalt. Dies entspricht einem Anteil von 7,2 Prozent der Gesamtbevölkerung (Quelle: ÖIF 2016). Alleinerziehende stellen eine besonders vulnerable Gruppe in unserer Gesell­schaft dar, die oft Unterstützung bedürfen. Die derzeitigen Vorschläge bezüglich einer staatlichen Unterhaltsgarantie sind vor allem als Maßnahme zur punktuellen Ausbes­serung eines Gesetzes gedacht, das grundlegend reformiert werden muss. Eine derartige Reform kann allerdings nur evidenzbasiert durchgeführt werden. Im Jahr 2014 zahlte der Bund an 51.839 Minderjährige insgesamt 134,87 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen aus. Nur 77,53 Mio. EUR konnten bei den Unterhalts­schuld­nern eingebracht werden, die Einbringungsquoten stagnieren lt. Rechnungshof bei 57 Prozent (Quelle: Rechnungshof Reihe BUND 2016/7/4). Es gibt keinerlei öster­reichweit standardisierten Erhebungen über Verfahrensdauern bei Regressfor­de­rungen. Auch über etwaige zusätzliche Förderungen, die von Ländern und Gemein­den für jene ausbezahlt werden, die keinen Unterhaltsvorschuss gegenüber dem Staat geltend machen können, fehlen Daten und Fakten. Es ist zudem unklar, ob Menschen, die beim ersten Klagsversuch nicht erfolgreich sind, noch einmal klagen und ob es Evaluierungen und Follow-Ups von Seiten der ausführenden Stellen gibt. Derartige Zahlen, Daten und Fakten sind essentiell, um eine umfassende und evidenzbasierte Reform des Unterhaltsgesetzes durchzuführen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine wissenschaftliche Studie zum Thema Unterhalt- und Unterhaltsvorschuss in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen, die als Basis für eine umfassende Reform des geltenden Unterhaltsrechts, insbeson­dere des geltenden Unterhaltsvorschussgesetzes, genommen werden kann.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


16.14.57

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehbildschir­men! Ich möchte wieder zurückkommen zum Thema der Unterhaltsgarantie, möchte noch einmal einige Zahlen in den Raum stellen, weil da viele herumschwirren, und möchte mich auf die Statistik Austria beziehen.

Wir haben rund 180 000 Einfamilienhaushalte: 180 000, Statistik Austria. 49 Prozent der nicht erwerbstätigen und 19 Prozent der erwerbstätigen Alleinerzieher sind armuts­gefährdet. Das ist ein Prozentsatz, der deutlich über dem europäischen Richtsatz liegt; das kann so nicht sein! Nahezu ein Viertel der Ein-Eltern-Haushalte, sprich 23 Prozent, kann sich die Dinge des täglichen Lebens nicht mehr leisten, die wir hier auch schon genannt haben.

Jetzt war es ganz einfach unser Ziel, etwas zu entwickeln, wie wir diesen Alleinerzie­herInnen – mit großem I – helfen können. Das Beispiel mit der Unterhaltsgarantie war jenes, wo wir gesagt haben, es ist ja so, dass, wenn – und meistens sind es leider die Väter – die Väter ihre Unterhaltszahlungen festsetzen lassen, bei Gericht erneut fest­setzen lassen, ab diesem Zeitpunkt die Frau für das Kind nichts mehr bekommt. Das ist ein großes Problem. Und ja, es stimmt, dass wir im Augenblick wohl nichts weiter-


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