Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 141

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destsicherung und somit über die Bundesländer organisieren wollen. Wir wissen heute bereits, dass das mit der Mindestsicherung – Kollege Loacker wird sicher auch darauf eingehen – nur sehr enden wollend funktioniert. Das heißt, Sie machen einen Vor­schlag, von dem Sie wissen, dass am Ende des Tages den Kindern, um die es geht, nicht in einem ausreichenden Ausmaß geholfen wird.

Ich möchte an dieser Stelle, weil ich gesagt habe, es geht uns auch um das Thema Evidenz, folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Durch­führung einer statistischen Erhebung zum Unterhaltszuschuss

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine wissenschaftliche Studie zum Thema Unterhalt- und Unterhaltsvorschuss in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen, die als Basis für eine umfassende Reform des geltenden Unterhaltsrechts, insbeson­dere des geltenden Unterhaltsvorschussgesetzes, genommen werden kann.“

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Mir ist an dieser Stelle Folgendes ganz wichtig: All das, was wir heute diskutieren, hätten Sie von der SPÖ und Sie von der ÖVP in den letzten vier Jahren mit Leichtigkeit umsetzen können. Das liegt an einer fehlenden Kooperation, an einer Unfähigkeit des gemeinsamen Regierens, auf den Schultern von Familien, auf den Schultern von Alleinerziehenden, und das darf sich kein weiteres Mal wiederholen!

In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wir in der nächsten Legislaturperiode eine Familienpolitik für Familien machen und keine für einen Privilegienstadel von Rot und Schwarz. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

16.14


Präsidentin Doris Bures: Auch dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Durch­führung einer statistischen Erhebung zum Unterhaltszuschuss

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Andreas Schieder, Mag. Gisela Wurm, Angela Lueger, Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen.

Um Chancengerechtigkeit für die Menschen in Österreich zu gewährleisten ist es notwendig, darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche möglichst gute Rahmenbe­dingungen vorfinden, um ihre Lebensziele zu erreichen. Familienformen verändern sich in unserer Gesellschaft laufend, die Zahl der Eheschließungen ist seit Jahren rück­läufig, gleichzeitig steigert sich die Gesamtscheidungsrate, die sich seit dem Jahr 1981 von 26,5 Prozent auf 40,5 Prozent fast verdoppelt hat (Quelle: Statistik Austria). Dieser gesellschaftliche Wandel bedingt auch eine Reform des Unterhaltsrechts, das dringend modernisiert werden muss: Denn in Österreich lebten im Jahr 2015  606.400 Men-


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