Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 176

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mich zwei Beispiele bringen, warum ich der Auffassung bin, dass das Husch-Pfusch-Maßnahmen sind!

Wir haben uns die Mühe gemacht, das einmal anzuschauen, weil es ja für Anträge, die ins Parlament gebracht werden und die nicht davor im Ministerrat waren, nicht notwendig ist, eine Wirkungsfolgenabschätzung vorzulegen. Auch das könnten Sie sich für die nächste Periode einmal überlegen. Sie haben einen hervorragenden Budget­dienst hier im Haus, der imstande ist, Initiativanträge der Abgeordneten so zu gestal­ten, dass man eine Wirkungsfolgenabschätzung dafür auch tatsächlich darstellen kann, und das sollten Sie auch tun – genauso wie Sie zu Recht, meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Bundesregierung fordern, dass wir, wenn wir Vorlagen der Regierung ins Parlament bringen, Wirkungsfolgenabschätzungen vorlegen.

Es gibt zwei konkrete Fälle, wo wir uns das genauer angeschaut haben. Da geht es einmal um viel Geld und einmal um wenig Geld.

Im Bereich der Heimopfer wird angegeben, das koste 180 000 €. Ich kann Ihnen sagen: Es kostet ein Vielfaches davon!

Und beim Herausnehmen des Partnereinkommens bei der Berechnung der Notstands­hilfe wird angegeben, das koste 85 Millionen €. Ich sage Ihnen: Es kostet tatsächlich 160 Millionen €! Und wenn Sie es mir nicht glauben, rufen Sie bitte das AMS an, die haben das durchgerechnet: Es sind 160 Millionen €!

Meine Damen und Herren, dafür müssen Sie auch die Verantwortung übernehmen, wenn so falsche Zahlen bei Gesetzesvorlagen vorgelegt werden! Genau das ist doch der Grund ... (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) – Ich habe das nicht infrage gestellt! Ich habe gesagt, es sind nicht 85 Millionen, sondern es ist das Doppelte davon, nämlich 160 oder 165 Millionen.

Übernehmen Sie die Verantwortung dafür, wenn Sie solche Anträge einbringen, machen Sie sich die Mühe, eine Wirkungsfolgenabschätzung vorzulegen, die realis­tisch ist! Das tun Sie nicht, und daher ist genau das der Ansatzpunkt, warum ich Sie bitte, der Schuldenbremse in der Verfassung zuzustimmen, denn dann kann das ein­fach nicht mehr passieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Es wird den Tag danach geben, und ich glaube, die Schuldenbremse wäre ein gutes Geschenk für die Zukunft, egal, wer eine Regierung bildet. Vielleicht sind Sie alle einmal in einer Regierung. Manche wünschen es sich ja. Bei manchen wünsche ich es mir nicht. Aber wie auch immer es ist, Sie müssen dann dieselbe Problematik wieder verfolgen. Deshalb kann ich nur noch einmal an Sie appellieren: Stimmen Sie diesem Vorschlag der Schuldenbremse in der Verfassung zu! Die SPÖ hat damals diesen Antrag mitgetragen, und es gibt kein plausibles Argument, warum das dieses Mal anders sein soll.

Ich glaube, dass es ein gutes Ziel wäre, wenn wir heute und hier versuchen würden, den Schaden, der durch den Wahlkampf für alle Politikerinnen und Politiker entstanden ist, und den Schaden, der dadurch für die Demokratie entstanden ist, durch so positive Beschlüsse wiedergutzumachen und ein Signal an die Menschen in diesem Land zu senden, dass wir es wert sind, wiedergewählt zu werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


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