Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 183

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schon darauf hingewiesen. Es gibt produktivere Ausgaben und es gibt weniger produk­tive Ausgaben. Wenn nur mehr die Stabilisierung der Schulden im Vordergrund steht und sonst nichts mehr, dann verzichtet man eben auf die Gestaltung der Budgetpolitik, aber die Budgetpolitik, meine Damen und Herren, ist das mächtigste gestaltende Instrument, das diesem Haus zur Verfügung steht. Daher möchte ich alle hier, von allen Fraktionen, einladen, von diesem Antrag wirklich Abstand zu nehmen.

Herr Finanzminister, weil Sie hier gesagt haben, das sei kein Husch-Pfusch-Gesetz, sage ich Ihnen: Diese Vorlage ist der größte handwerkliche Pfusch in haushalts­rechtlichen Angelegenheiten, den ich je gesehen habe! Wenn hier behauptet wird, das sei die Umsetzung der deutschen Schuldenbremse, dann ist das ein Irrtum. Es ist auch nicht die Vorlage, die 2011 beschlossen wurde, es wird ja nicht auf das strukturelle Defizit, sondern auf das administrative Defizit abgestellt. Und ab 2022 soll es auf null gestellt werden – in alle Zukunft.

Damit machen Sie aber eine Tür auf in Richtung einer Eingriffsanfälligkeit, wie wir sie früher hatten, als wir das strukturelle Defizit noch nicht hatten. Also da gestalten wir durch Privatisierungen, durch Einmalerlöse und so weiter, und plötzlich haben wir ein Nulldefizit in administrativer Rechnung, obwohl wir es in Wirklichkeit in der Maastricht-Rechnung gar nicht haben.

Wie stellen Sie in diesem neuen Artikel 13a den Zusammenhang her zwischen dem administrativen Defizit auf der einen Seite und den unionsrechtlichen Regelungen, die es ja trotzdem gibt, auf der anderen Seite? Auf die können Sie ja nicht verzichten, Herr Minister! (Bundesminister Schelling: Auf die verzichten ja Sie gerade durch die Beschlüsse!) Nein! – Und selbst wenn es Schwierigkeiten gibt, das strukturelle Defizit zu berechnen, so wird Sie das nicht erlösen davon, dies zu tun. (Abg. Krainer: Husch-Pfusch ohne Begutachtung!) Aber ich kann nur davor warnen, ein strukturelles Defizit in den Verfassungsrang zu heben, weil es eben sehr viele methodische Probleme bei der Berechnung gibt. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Sie wissen, dass es ex post immer wieder zu Korrekturen des strukturellen Defizits kommt. Und das will man jetzt in die Verantwortung von Richtern legen, die darüber entscheiden müssen, ob ein Budget rechtmäßig im Sinne der Schuldenbremse zustande gekommen ist oder nicht. – Bitte lassen Sie diesen Unfug!

Und noch etwas: Sie sagen, wenn es Konjunkturabweichungen gibt, dann soll sozu­sagen eine Regelung möglich sein, aber gleichzeitig soll symmetrisch dazu ein Til­gungs­plan vorgelegt werden. – Ja, Konjunkturzyklen verlaufen halt nicht symme­trisch. Das ist heute vielleicht noch in Lehrbüchern zu lesen, aber sonst nirgends mehr. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Ich kann wirklich nur davor warnen. Daher: Lassen Sie diesen Unfug, machen wir eine Diskussion darüber, ob das Sinn macht oder nicht, ziehen wir Experten zurate – aber diesen Pfusch, bitte, beschließen wir hier heute nicht! (Abg. Rädler: Wer ist „wir“?) Und ich bedanke mich bei allen Abgeordneten, die diesem Unfug heute und hier nicht zustimmen. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

18.27


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Dr. Scherak spricht als Nächster. – Bitte.

 


18.27.05

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanz­minister! Herr Sozialminister! Natürlich braucht es eine Schuldenbremse in Österreich. Herr Bundesminister Schelling, Sie haben von Verantwortung für Österreich ge­sprochen, genauso wie der Bundeskanzler, und da darf ich Sie an etwas erinnern: Es


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