Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 189

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Um unser Pensionssystem werden wir von vielen Ländern beneidet. Wir haben es im Laufe der Jahrzehnte miteinander erarbeitet und immer wieder an neue Herausfor­derungen der Zeit angepasst. Das österreichische Pensionssystem garantiert den Menschen auch nach ihrer Berufstätigkeit ein Auskommen und einen Ruhestand in Sicherheit und Würde.

Die durchschnittlichen Netto-Leistungen von an die 80 Prozent des Erwerbs-einkom­mens ermöglichen es, dass die BezieherInnen gesetzlicher Pensionen ihren Lebens­standard auch im Rentenalter aufrechterhalten können.

Dabei leisten ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen und das Steuersystem Beiträge zur Finanzierung der Pension. Der zentrale Vorteil unseres öffentlichen Pensions­systems ist, dass alle Erwerbstätigen erfasst sind und jede/r Arbeitgeber/in ab dem Beginn der Beschäftigung Pensionsversicherungsbeiträge abführen muss, vor allem aber, dass unser Umlageverfahren nicht den Finanzmärkten ausgesetzt ist.

International gesehen wurde damit ein Referenzmodell geschaffen, auf das wir durchaus stolz sein dürfen.

Durch die beschlossenen Reformen der letzten Jahre ist es auch gelungen, eine sta­bile Finanzierung zu schaffen. Änderungen wie die Lebensdurchrechnung, die zukünf­tig geltende Angleichung aller Pensionen an das ASVG-System oder die Übernahme aller ab 1955 Geborenen in das neue Pensionskonto stellen sicher, dass sich auch die kommenden Generationen auf die gesetzlichen Pensionen verlassen können.

Damit bleibt der Anteil an Steuerzuschüssen ins System der Alterssicherung auch langfristig stabil und wird in den kommenden Jahren deutlich unter den Budget­planungen liegen. In den Jahren 2016 bis 2020 sind bereits Unterschreitungen von knapp vier Milliarden Euro und damit – der Höhe nach – etwa der Hälfte der jährlichen steuerlichen Zuschüsse ins Pensionssystem realistisch. Daran zeigt sich, dass das österreichische Pensionssystem schon jetzt bestens aufgestellt ist.

Das Pensionskonto zeigt einfach und klar, wer mit welchen Leistungen rechnen kann. Wer arbeitet, befüllt sein Pensionskonto jedes Jahr mit Einzahlungen. Daraus entsteht eine Gutschrift, die jährlich höher wird. Diese Gutschriften müssen gegen Eingriffe abgesichert werden.

Viele Akteure mit zweifelhaften Interessen versuchen trotz all dem, unser Pen­sions­system schlecht zu reden und den Menschen Angst zu machen, dass ihre staatliche Pension nicht sicher sei. Das ist Unfug.

Im derzeitigen System und auch in Zukunft ist die Pensionsformel „mit 65 Jahren nach 45 Versicherungsjahren mit 80% des Durchschnittseinkommens in Pension“ klar definiert. Vor allem über das Regelpensionsalter von 65 Jahren (bzw. 60 Jahre für Frauen bis 2024) muss es Rechtssicherheit für Versicherte geben.

Eine Pensionsautomatik, z.B. zum Pensionsalter, widerspricht diesem Grundsatz. Hätte man diese »Verschlechterungsautomatik« 2007 eingeführt, betrüge das Pen­sionsalter jetzt 66 Jahre und 5 Monate und würde bis 2029 sogar auf 68 Jahre und 3 Monate steigen! Das gilt es zu verhindern.

Ebenso muss es Rechtssicherheit für das Pensionsantrittsalter von Frauen geben. Alle Bestrebungen für eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters stellen einen Angriff auf diese Rechtssicherheit dar und müssen daher unterbunden werden.

Durch das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz wurde 2014 im staatlichen bzw. staats­nahen Bereich ein erster Schritt zur Gerechtigkeit bei Sonderpensionen geleistet. Personen mit hohen Zusatzpensionen zahlen ab 2015 einen Solidarbeitrag („Siche­rungs­beitrag“), der zur Absicherung der Finanzierung dient. Nun braucht es einen


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