Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 213

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist bis 11. Oktober 2017 zur Berichterstattung gesetzt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


19.43.25

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute am Nachmittag schon darüber diskutiert, auch über den Antrag betreffend Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten.

Ich halte ganz klar für die Volkspartei fest: Wir wollen diese Angleichung. Wir haben das auch im Wahlprogramm, und wir haben in der letzten Zeit immer wieder bewiesen, dass wir zustimmen. Wir haben zum Beispiel die Sätze in der Periode 2002 bis 2006 vereinheitlicht, als es um die Krankenversicherungsbeitragssätze et cetera gegangen ist.

2013 haben wir im ABGB die Abänderung bezüglich der Hochwasseropfer gemacht, denn der Arbeiter durfte nicht nach Hause gehen, wenn sein Haus überschwemmt wor­den war, der Angestellte aber sehr wohl. – Das ist bereinigt.

Im Wesentlichen gibt es jetzt nur noch zwei Punkte: Der eine betrifft die Kün­digungs­fristen und der andere die Entgeltfortzahlung. Das sind aber doch Themen, die aus unserer Sicht in der Sozialpartnerschaft diskutiert werden müssen. Deshalb haben wir das in unserem Programm auch explizit ausgewiesen und verankert.

Der Behandlung des vorliegenden Antrages wurde bei der letzten Sitzung eine Frist gesetzt. Das heißt, es gibt keine Begutachtung, keine Einbindung der Sozialpartner, keine Ausschusssitzung, keine Diskussion darüber, und vor allem fehlt bei diesem Antrag der einheitliche Arbeitnehmerbegriff.

Führen wir alle Änderungen im Bereich von Arbeitern und Angestellten durch und führen wir das zusammen und gleichen wir das an, dann reden wir von einem ein­heitlichen Arbeitnehmerbegriff, dann unterscheiden wir nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten – auch nicht in den Betrieben, auch nicht in den Betriebsrats­körper­schaften –, dann haben wir einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker.) – Aus unserer Sicht geht das nicht ohne Begutachtung und auch nicht ohne Diskussion.

Ich glaube, dass Herr Präsident Foglar ein ähnliches Ansinnen hat, denn sonst gäbe es jetzt nicht einen Abänderungsantrag, demzufolge man sich bei den Kündigungsfristen darauf verständigt hat, dies letztendlich erst 2021 in Kraft treten zu lassen, da es auch in der Praxis gar nicht funktionieren würde.

Man muss es ganz klar sagen und betonen: Das ist schlicht und einfach nicht zumut­bar, weder den Unternehmungen noch den Sozialpartnern, und es zeigt insgesamt ein schlechtes Bild von einem Miteinander zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Da wir das aber bekräftigen und auch ordentlich vorbereiten wollen – wir stehen zu dieser Angleichung der Arbeiter und Angestellten! –, bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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