Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 225

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Meine Damen und Herren! Da gab es jetzt diesen großen Aufschrei von der ÖVP, von der Wirtschaftskammer und von der IV, und es gab das Argument der Planbarkeit: Nichts sei mehr planbar. Ich meine, jetzt wird die Frist der Umsetzung ohnehin bis 2021 verlängert. (Abg. Walter Rosenkranz: Das war der Wirtschaftsbund ...!)

Ich möchte schon darauf hinweisen – vor allem für die Zuseherinnen und Zuseher –, welche Regelung wir derzeit haben. Die Verkäuferin in ihrer Bäckerfiliale kann am Donnerstag erfahren, dass sie am Montag keinen Job mehr haben wird. Sie fällt innerhalb von drei Tagen auf das Arbeitslosengeld zurück, verdient aber an sich schon so wenig – wenn Sie sich den KV anschauen –, dass sie damit definitiv unter die Armutsschwelle kommt – und das innerhalb von drei Tagen übers Wochenende. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Das nenne ich Planbarkeit!? Sprechen Sie nicht von Planbarkeit, und dass die Wirtschaft damit überfordert sei, innerhalb von drei Jah­ren mit neuen Kündigungsfristen umzugehen. Das kann es nicht sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass das jetzt geschieht. 2021, das dauert mir ein bisschen zu lange. Ich möchte auch sagen, ich hätte in diesem Zusammenhang noch zwei weitere Anliegen gehabt, nämlich dass mehrere Inhalte der Gewerbe­ordnung 1859, die ja sozusagen die Basis für viele dieser Arbeiterregelungen ist, noch weiter überarbeitet werden. Es kann nicht sein, dass wir so antiquierte Regelungen als gültig in unserem Arbeitsrecht drinnen haben. Da gibt es in etwa Auflassungsgründe, die besagen, es sei gerechtfertigt, jemanden zu entlassen, weil er eine ansteckende Krankheit hat. Das kann nicht sein. Bitte nehmen Sie sich das wirklich schnell vor, dass wir hier modernisieren können!

Der zweite Punkt, der mir auch sehr, sehr wichtig ist: Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten 20 Jahren massiv verändert – Stichwort vor allem Atypisierung, atypische Be­schäf­tigungsverhältnisse, aber auch durch die Digitalisierung der letzten fünf, zehn Jahre sind immer wieder neue Beschäftigungsformen entstanden. Ich nenne nur Cloudworking, Crowdworking et cetera. Es ist dringend notwendig, dass wir ein Arbeits- und Sozialrecht haben, das all diese neuen Beschäftigungsformen wieder in unsere Schutzsysteme einbezieht. Diese Menschen leben in Graubereichen, sie arbei­ten in Graubereichen zwischen Selbständigkeit und Nichtselbständigkeit und haben keinen ordentlichen Schutz im Krankheitsfall, keinen ordentlichen Schutz vor zu gerin­gem Lohn und von bezahltem Urlaub gar nicht zu reden. Bitte schauen Sie, dass wir auch da weiterkommen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte dazu ganz konkret einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Moderni­sierung des ArbeitnehmerInnen-Begriffs

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert:

die Weiterführung der Angleichung von atypischen und neuen digitalen Beschäfti­gungs­formen zu verfolgen um das arbeits- und sozialrechtliche Schutzniveau für Arbeit­neh­merInnen im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Unterentlohnung zu verbessern,

 


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