Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 254

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damit – und davon bin ich wirklich überzeugt, sehr geehrte Damen und Herren – einen Riesenschritt in Richtung mehr Chancengleichheit, mehr Teilhabe am beruflichen und am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen. Es wird maßgebliche Verbesserungen bei der Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und auch bei der Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen geben, weil wir nämlich den Monitoringausschuss strukturell und finanziell aufwerten werden, und auch, weil wir vor allem die Verbandsklage auf den Bundesbehindertenanwalt und auch auf den Klagsverband ausweiten.

Das sind für mich, geschätzte Damen und Herren – und ich glaube, auch für viele Menschen mit Behinderungen – Meilensteine. Ich verwende diesen Ausdruck in der politischen Debatte sehr, sehr selten, aber heute möchte ich ihn verwenden. Es sind Meilensteine in der Behindertenpolitik vor allem für jene Menschen, die es betrifft: für Menschen mit Behinderungen. Und ich freue mich sehr, dass der von mir eingebrachte Antrag sehr, sehr breite Zustimmung finden wird. Wie Kollegin Belakowitsch gesagt hat: im Sinne der Menschen mit Behinderungen ein herzliches Dankeschön dafür! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden neben den von mir bereits erwähnten Punkten auch noch 90 Millionen € für berufliche Integration beschließen. Das bedeutet viel, viel mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen und wahrscheinlich beziehungsweise ganz sicher mehr Teilhabe am beruflichen Leben. Die Mittel dafür werden verdoppelt.

Wir beschließen heute auch den Anspruch auf Unterlassung von Belästigung und den Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, sofern es sich beim Beklagten um eine große Kapitalgesellschaft handelt. Auch das ist ein Riesenerfolg, der für Menschen mit Behinderungen eine ganz, ganz massive Verbesserung bringen wird, vor allem für ihre tatsächlichen Le­bensbedingungen.

Geschätzte Damen und Herren! Behindertenpolitik, das habe ich in den letzten mitt­lerweile schon acht Jahren erlebt, ist das Bohren ganz besonders harter Bretter. Es ist eine Querschnittsmaterie, die viele, viele Bereiche betrifft. Und es ist vor allem – und leider – in vielen Bereichen noch immer Ländersache. Gerade deswegen bin ich überzeugt davon, dass es ein Zusammenwirken vieler Akteurinnen und Akteure braucht, um tatsächlich für Menschen mit Behinderungen etwas weiterzubringen; und vor allem braucht es auch ExpertInnen in eigener Sache.

Ich möchte mich bei allen, die in der letzten Woche im Vorfeld – vom Einbringen des Fristsetzungsantrags bis heute – daran mitgewirkt haben, dass dieser Beschluss breite Zustimmung finden wird, wirklich herzlich für die wertvolle Unterstützung bedanken. Ich möchte alle nennen, ich hoffe, ich vergesse jetzt niemanden: Ich bedanke mich beim Behindertenrat, der über 80 Organisationen vertritt, bei BIZEPS, beim Behinderten­anwalt, bei ÖZIV, bei der Lebenshilfe, bei der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Öster­reich, beim Monitoringausschuss und bei der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Seh­schwachen, die alle mit ihren Presseaussendungen sicher auch dazu beigetragen haben, dass der eine oder andere sich noch umstimmen lassen hat und heute diesem wichtigen Initiativantrag, diesen wichtigen Verbesserungen für Menschen mit Behinde­rungen zustimmt.

Wir haben es gemeinsam geschafft. Allein kann man nichts schaffen. Wir haben es wirklich gemeinsam geschafft; Ihnen allen, die auf der Galerie sitzen, ein herzliches Dankeschön dafür. Ich freue mich sehr über diesen Beschluss, weil ich davon über­zeugt bin: Inklusion ist ein Menschenrecht. (Beifall bei der SPÖ.)

21.34

 


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