Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 255

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


21.34.56

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir diskutieren bei dieser letzten Nationalratssitzung unter diesem Tagesordnungspunkt zweifelsohne ein wichtiges Thema im Sozialbereich, vor allem, wenn es um Menschen mit Beeinträchtigung geht. Mir persönlich ist das Thema ebenfalls sehr wichtig, weil für mich neben dem Sicher­heitsbereich vor allem der Sozialbereich ein zentrales Anliegen ist, und es ist wichtig, dass wir uns da entsprechend engagieren.

Wie meine Vorrednerin glaube auch ich, dass es unsere Aufgabe ist, für diejenigen, die in der Gesellschaft zu den Schwächeren gehören und die unsere Unterstützung brauchen, einzutreten – dies sind vor allem Menschen mit Beeinträchtigung –, vor allem, wenn es um die Teilhabe geht, wenn es um Mitbestimmung geht und ganz besonders, wenn es um die berufliche Integration geht.

Uns als ÖVP ist dieses Thema natürlich auch besonders wichtig. Wir wissen aus den Statistiken, dass die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Beeinträchtigung im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosigkeit überproportional hoch ist und dass daher unsere Anstrengungen im Zusammenhang mit beruflicher Integration in den Arbeitsmarkt und mit Teilhabe in diesem Bereich verstärkt gehören. Für uns ist das einfach ein wichtiger Punkt, und den unterstützen wir natürlich grundsätzlich auch.

Als ÖVP sehen wir aber hinsichtlich dieses nächsten Punkts, der da in rot-blauer Koalition vorgetragen wird, zwei Dinge differenziert: Erstens sind wir der Meinung, dass wir zu diesen 45 Millionen €, die ja schon im Bundesfinanzrahmengesetz aus dem Ausgleichstaxfonds bereitstehen, keine zusätzlichen 45 Millionen € aus allgemeinen Budgetmitteln beischießen können. Wir bleiben da unserer Linie treu, heute nicht aus allgemeinen Budgettöpfen über 470 Millionen € – so wurde es zusammengerechnet – aufzuwenden, sondern die Arbeitsmarktrücklage dafür zu verwenden und diese Mittel entsprechend aus Mitteln des AMS und des Sozialministeriums zu nehmen. Die Finanzierung aus allgemeinen Budgetmitteln lehnen wir also ab.

Zweitens sind wir grundsätzlich auch der Meinung, dass die Möglichkeiten des Instru­ments der Verbandsklage in diesem Ausmaß, wie es hier vorgeschlagen wird, von uns nicht mitzutragen sind. Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Kollegen Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Initiativantrag (2309/A) wird wie folgt geändert:

a) Artikel 1 Ziffer 1 lautet:

Dem § 10 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a angefügt:

„(1a) Unbeschadet der im BFRG 2017–2021 für den Ausgleichstaxfonds bereits vorge­sehenen Mittel sind dem Ausgleichstaxfonds weitere Mittel aus der Arbeitsmarkt­rücklage gemäß § 50 AMSG in Höhe von 45 Mio € jährlich ab dem Jahr 2018 für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung


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