Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 256

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zu stellen. Dem Ausgleichstaxfonds fließen diese Mittel abzüglich jenes Betrages, der für Maßnahmen nach § 10a Abs. 1 lit. k zu verwenden ist, zu.“

b) In Artikel 2 entfallen die Ziffern 2 bis 4.

c) In Artikel 3 Ziffer 4 lautet § 13l Abs. 1:

„(1) Zur Führung der Bürogeschäfte richten das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und die Mitglieder des Monitoringausschusses einen privaten gemeinnützigen Rechtsträger ein. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt diesem Rechtsträger insbesondere für dem Ausschuss zuzurechnende Gehalts- und Bürokosten jährlich einen Betrag von 320 000 Euro zur Verfügung. In diesen Betrag sind Vergütungen gemäß § 13j Abs. 5 sowie Reisege­bühren (§ 13j Abs. 5 und 6) einzurechnen.“

*****

Wie gesagt signalisieren wir mit diesem Abänderungsantrag unsere Zustimmung zu diesem wichtigen Thema. Und ich möchte es nicht verabsäumen, bei dieser Sitzung unserem Behindertensprecher, Herrn Abgeordnetem Franz-Joseph Huainigg, der in all diesen Fragen ein unermüdlicher Kämpfer war und viele Erfolge für die Menschen mit Beeinträchtigungen heimgebracht hat, zu danken. Franz-Joseph, du warst ein groß­artiger Kämpfer für die Menschen mit Beeinträchtigung hier im Parlament. Ich danke dir für deine Arbeit! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

21.39


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wöginger

und Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das BundesBehindertengleichstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geän­dert werden (2309/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Initiativantrag (2309/A) wird wie folgt geändert:

a )Artikel 1 Ziffer 1 lautet:

Dem § 10 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a angefügt:

„(1a) Unbeschadet der im BFRG 2017-2021 für den Ausgleichstaxfonds bereits vorgesehenen Mittel sind dem Ausgleichstaxfonds weitere Mittel aus der Arbeitsmarkt­rücklage gemäß § 50 AMSG in Höhe von 45 Mio € jährlich ab dem Jahr 2018 für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinde-rungen zur Verfügung zu stellen. Dem Ausgleichstaxfonds fließen diese Mittel abzüglich jenes Betrages, der für Maßnahmen nach § 10a Abs. 1 lit. k zu verwenden ist, zu.“

b) In Artikel 2 entfallen die Ziffern 2 bis 4.

 


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