Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 269

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Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist bis 10. Oktober zur Berichterstattung gesetzt.

Zu einer mündlichen Berichterstattung liegt mir keine Wortmeldung vor.

Daher gehen wir in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß zu Wort. – Bitte.

 


22.18.24

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vor allem liebe Zuseherinnen und liebe Zuseher! Ich wünsche einen schönen guten Abend, mit viel Belastung für die Arbeit­geber und den Wirtschaftsstandort. Ich wünsche einen schönen guten Abend, mit vielen neuen Ausgaben, die unser Defizit erhöhen und dementsprechend unsere Jugend langfristig belasten. Ich wünsche einen schönen guten Abend, an dem man sieht, was passieren kann, wenn das Wahlverhalten dazu führt, dass SPÖ und FPÖ mit grüner Unterstützung Mehrheiten finden. Wir können heute hier gemeinsam einen sehr interessanten Abend genießen.

Zum Thema: Wir reden nun über die Änderung bei der Notstandshilfe, zu der ein Antrag der Grünen eingebracht worden ist und durch Fristsetzung mit Hilfe der FPÖ und der SPÖ heute auf der Tagesordnung steht. Es soll, so wird argumentiert, die Notstandshilfe als Versicherungsleistung so gesehen werden, dass jeder einen Anspruch hat, egal welche Einkünfte der Partner hat. 

Das System der Notstandshilfe ist aber meiner Meinung nach eine Sozialleistung. (Abg. Schwentner: Das ist aber Ihre Meinung! … Verfassungsgerichtshof!) – Das ist meine Meinung. Darf ich meine Meinung sagen? (Abg. Belakowitsch: Da gibt’s aber ein Erkenntnis …!) Es geht darum, dass, wenn man arbeitslos und arbeitswillig, arbeits­fähig ist und sich in einer Notlage befindet, es zu Notstandshilfe kommt.

Zur Versicherungsleistung: Auch da wird immer mit unterschiedlichen Dingen hantiert. Zum Beispiel gibt es in der Arbeitslosenversicherung sehr viele Versicherte, die gar keine Chance haben, jemals eine Auszahlung zu bekommen. Ich denke da an die Nebenerwerbslandwirte oder an Menschen, die neben einem Angestelltenverhältnis noch selbständig erwerbstätig sind, für die es zwar verpflichtend ist, einzuzahlen, ohne dass aber etwas auszuzahlen ist.

Bei der Sozialleistung Notstandshilfe bin ich schon der Meinung, dass man die Part­nerschaft mitberücksichtigen kann. Wir drängen ja alle in Partnerschaften und haben sehr viele Diskussionen darüber, was eine Partnerschaft ist und wie sie anerkannt wird. Bei einer Partnerschaft verpflichtet man sich, dass man gemeinsam durch dick und dünn geht. Dementsprechend besteht auch in diesem Fall die Möglichkeit, einander gemeinsam weiterzubringen, wenn einer den Job verliert. (Abg. Schwentner: Das betrifft aber auch Menschen, die nicht geheiratet haben!)

Es ist natürlich auch schwierig: Wenn man leichten Zugang zur Notstandshilfe hat, möchte man vielleicht nicht so schnell wieder die Arbeit aufnehmen. Es sprechen also einige Dinge dafür.

Der Grund aber, warum wir heute diesem Antrag nicht zustimmen, sind eigentlich die Kosten. Die Kosten werden in der Berechnung dieses Antrages mit 85 000 € ange­geben (Ruf bei den Grünen: Nein, Millionen!), wobei das dann noch so berechnet wird, dass am Schluss nur mehr 15 Millionen € pro Jahr übrig bleiben, weil es sonst so viele Gegenleistungen gibt. Das ist eine sehr interessante Diskussion: wenn man 85 000 €, nein, 85 Millionen € ausgibt, dass man das zurückgibt. (Abg. Schwentner: Vielleicht


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