Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 270

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lesen Sie den richtigen Antrag!) Die Berechnungen von BMF und AMS liegen bei 160 Millionen €.

Dementsprechend wollen wir das heute nicht unterstützen. Wir verstehen natürlich den Antrag und dass es sehr viele Einzelfälle gibt, wo es sehr schwierig ist. Das System insgesamt gehört evaluiert. Es kann aber nicht so sein, wie es derzeit passiert, dass mit Fristsetzungsanträgen das parlamentarische Prozedere, die Diskussion ausge­schal­tet wird und diese Dinge so kurzfristig beschlossen werden. Wir werden daher diesem Antrag nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schwentner: Ich glaube, Sie haben nicht einmal den richtigen Antrag gelesen!)

22.22


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek zu Wort. – Bitte.

 


22.22.26

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Ob der richtige oder der falsche Antrag, ist egal: Die ÖVP zeigt einmal mehr ihr wahres Gesicht. (Ruf bei der FPÖ: Ja!) Mit Frauenpolitik haben Sie ganz wenig bis nichts am Hut. Mit Sozialpolitik haben Sie ganz wenig bis nichts am Hut. Das, was wir heute und jetzt beschließen, ist wahrlich ein frauen- und sozialpolitischer Meilenstein, dem Sie jahrelang die Zustimmung verweigert haben.

Ich bin sehr froh im Sinne der Frauen, im Sinne dessen, dass Frauen ein selbst­be­stimmtes, finanziell unabhängiges und möglichst gewaltfreies Leben leben können sollen. Das ist eine wichtige Sache. Menschen sind keine Kostenstellen – das sei Ihnen auch einmal ins Stammbuch geschrieben! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Nur ganz kurz: Die Notstandshilfe ist eine Anschlussleistung an das Arbeitslosengeld. Das heißt, Menschen, die in das System eingezahlt haben, können diese An­schluss­leistung beanspruchen. Sie kann dann beantragt werden, wenn der Bezug des Arbeitslosengeldes erschöpft ist. Für eine Dauer von bis zu 52 Wochen muss sie jedes Jahr neu beantragt werden.

Die Höhe dieser Notstandshilfe beläuft sich auf maximal 95 Prozent des vorher bezo­genen Grundbetrags des Arbeitslosengeldes, es wird jedoch – und nun kommt das, was wir heute gegen die Stimmen der ÖVP abschaffen werden, denn ich finde diesen Sachverhalt wirklich beschämend – das Gehalt des Partners angerechnet, dieses Gehalt wird miteinbezogen, und genau das wollen wir abschaffen. Die Notstandshilfe kann sich dadurch nämlich im Extremfall logischerweise auf null reduzieren. Die durchschnittliche Höhe – hören Sie bitte zu! – beträgt rund 24,60 € täglich.

Ich glaube, dass es sehr wohl wichtig ist, die Abhängigkeit vom Partner – in der Regel betrifft das Frauen – nicht mehr weiter zu verlängern. Das heißt: keine Abhängigkeit mehr. In guten wie in schlechten Tagen, das ist schon ein schöner Spruch, nur gibt es auch viele schlechte Tage. Ich glaube, dass das Recht von Frauen auf eine eigene Existenzsicherung vor eine Idylle, wie Sie sie beschreiben, zu stellen ist. Daher ist das, was wir heute beschließen, ein Meilenstein, ein wirklicher Meilenstein. Wie gesagt ist uns das seit Jahren nicht gelungen, aber heute wird es gelingen.

Es ist auch so, dass durch den weitestgehenden Entfall der Anrechnung des Part­nereinkommens auf die Notstandshilfe die Kaufkraft gestärkt wird. Es passiert also nicht nur Drama. Es wird so sein, dass dadurch längerfristig der Konsum angekurbelt wird. Das wird in weiterer Folge sicherlich zu einem anhaltenden positiven Beschäfti­gungseffekt führen.

 


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