Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 296

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23.31.57

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Zu dieser Artikel-15a-Vereinbarung gibt es unsererseits zwei Kritikpunkte, die ich hier anbringen möchte. Erstens ist eine Quali­tätssicherung versprochen worden, und zwar hätte die angeblich schon bis 2016 sein sollen. Wir haben damals schon davor gewarnt, dass sich das nicht ausgehen wird und wollten eine frühere Qualitätssicherung haben. Jetzt wiederum ist die Qualitätssiche­rung mit 2016 auch Geschichte. Die Frist dafür ist auf März 2018 aufgeschoben worden. Also das sind Sachen, die nicht durchdacht sind, wo es einfach schwierig ist, zuzustimmen.

Ein weiteres Problem, das ich hier mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung habe, ist, dass wir in den Erläuterungen gelesen haben, dass das zweite verpflichtende Kindergarten­jahr kommen soll. Das ist genau der Antrag, den wir hier von den Abgeordneten Lueger und Kucharowits bekommen haben, wo es um ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr geht. Dann soll es auch noch einen Rechtsanspruch auf eine kosten­lose Ganztagsbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geben. Also diesem Antrag können wir auf keinen Fall zustimmen.

Mit großem Bauchweh, muss ich sagen, stimmen wir der Verlängerung der Artikel-15a-Vereinbarung zu, weil wir auf keinen Fall wollen, dass es ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr gibt – und natürlich auch keinen Rechtsanspruch darauf.

Da Abgeordneter Strasser über funktionierende Familien gesprochen hat, muss ich dazusagen: Eine Familie funktioniert dann, wenn ich zwei gleichberechtigte Partner habe, und gleichberechtigt bin ich als Frau oder Mann dann, wenn ich nicht finanziell angewiesen bin auf den guten Willen meines Mannes oder meiner Frau, sondern mich auch ohne ihn oder sie finanziell rühren kann. Dann habe ich gleichberechtigte Partner. (Beifall des Abg. Mölzer.) Das ist, glaube ich, im vorhergehenden Tagesordnungspunkt verlangt gewesen, darum geht’s.

Ich muss Ihnen sagen, ich bin mit meinem Mann seit 40 Jahren beisammen. Wir haben seit 40 Jahren eine besonders gute Partnerschaft, weil wir unabhängig voneinander sind und ich nicht angewiesen bin auf das, was mein Mann nach Hause bringt.

Was hier auch noch wichtig ist: Wir wollen eine Wahlfreiheit für die Familien und wir wollen keine Verpflichtungen haben. Wir wollten schon das erste verpflichtende Kinder­gartenjahr nicht haben, geschweige denn ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr, und einen Rechtsanspruch schon gar nicht; vor allem deswegen, weil der Rechts­anspruch ja nur die Rechtsanwälte bevorzugt, weil wir gar nicht den ausgebauten Kindergartenplatz und die Kinderkrippen haben. Solange wir das nicht haben, ist ein Rechtsanspruch sowieso uninteressant.

Familien haben keine Wahlfreiheit, wenn ich ihnen vorschreibe, dass sie ihre Kinder in den Kindergarten geben müssen. Wir wollen, dass sie freiwillig die Kinder in den Kindergarten geben können. (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Königsberger-Ludwig.) Unserer Meinung nach sollte nicht nur die staatliche Säule hier ausgebaut werden und nicht nur die staatliche Kinderbetreuung vorrangig sein, sondern wir wollen, dass die Kinderbetreuung innerhalb der Familie gleichberechtigt ist (Beifall bei der FPÖ), dass die Mütter beziehungsweise Väter – je nachdem, wer die Kinder in der Familie betreut – gleichberechtigt sind mit staatlichen Kinderbetreuungen.

Wir wollen weiterführend auch, dass es hier auch pensionsrechtlich eine Absicherung gibt, denn in den meisten Fällen sind es die Mütter, die dann zu Hause bleiben und die Kinder betreuen. Ich habe nichts davon, wenn ich sage, wir müssen ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr machen. Wir wollen, dass die Familien Wahlfreiheit haben. Wenn ich Wahlfreiheit sage, bin ich wieder bei dem alten Thema: Wir haben keine Valorisierung, wir haben bisher nichts gemacht, und das, meine Damen und


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