Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 309

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Ich muss Ihnen ehrlich sagen, das ist ja eine der Konsequenzen aus dem Ban­kenskandal – wobei, wir wollen nicht ungerecht sein und einfach nur Banken sagen, es geht um ganz spezielle Banken. Wir kennen die eine Bank aus Kärnten, aber man muss fair sein, es war ja nicht nur diese; es gab die Kommunalkredit, die Volksbanken, das war auch nicht ganz einfach, und so weiter. Da gäbe es aus meiner Sicht eigent­lich mindestens genauso vernünftige Dinge wie hier, wo wir an den Rädern zu drehen versuchen, wo mehr Selbstimmunisierung als Schutz vor Anfälligkeit für falsche Bilan­zen und noch schlimmere Umtriebe geleistet werden könnte, etwa wenn man die Rotationspflicht der Bank- und Wirtschaftsprüfer nicht extra wieder bei circa 20 Jahren herumgeistern lassen würde; man hätte diese reduzieren sollen.

Das erahnt man ja schon, was das für ein Vorteil ist, wenn sich die zu Prüfenden erstens selbst aussuchen können, wer sie prüft – und die Prüfer nicht unabhängig aus einem Pool, der Geeigneten natürlich, gezogen werden –, und dann noch dieses Abhängigkeitsverhältnis besteht, dass diese von der Bank bezahlt werden, und das dann über viele, viele Jahre. Am Balkan hat man sehen können, wie ungesund das ist, denn da sind die Bank- und Wirtschaftsprüfer quasi krebsgeschwürartig mit den Filialen, mit den Töchtern, muss man sagen, der Hypo in Klagenfurt mitgewachsen, denn die Banken vor Ort waren ja gar nicht einmal die Bösen; die sind nämlich eh der Aufsicht in Serbien, in Kroatien oder auch in Bosnien unterstanden, und diese Aufsicht hat zum Teil besser funktioniert als unsere.

Es war aber so, dass die unmittelbaren Tochterfirmen der Hypo in Klagenfurt, die in Österreich lizenziert waren, ihre Umtriebe gemacht haben; und dann gibt es das Phänomen, dass die Bankprüfer in gleichem Maße mitwachsen wie die Bank, alle frisch erfunden – also dass das nicht gesund ist, kann man auch als Laie erkennen.

Abschließend, das könnte man noch lernen, wenn man an manche Bundesländer denkt, nicht nur an eines: Ein Insolvenzrecht für Bundesländer – und das ist eine große Auslassung in dieser Gesetzgebungsperiode – hätten wir angehen können. Das wäre alles mindestens so wichtig wie diese Reform, die halt nicht einmal auf halbem Weg stecken bleibt, sondern noch früher. Deshalb unsere Ablehnung. (Beifall bei den Grünen.)

0.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


0.22.41

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Kolle­ginnen und Kollegen! Wir haben zu dieser Tageszeit noch ein doch interessantes Thema zu diskutieren, die Regierungsvorlage zur Reform der Finanzmarktaufsicht. Es ist schön, dass wir heute auch ein Gesetz beschließen, das wir in Begutachtung geschickt haben, das lang diskutiert wurde und nun doch zu einem Kompromiss führt, den wir gerne mittragen – auch wenn es nicht der große Wurf ist, den wir uns in vielen Punkten gewünscht hätten.

Diese Gesetzesmaterie betrifft viele Gesetze, das wichtigste ist das Finanzmarktauf­sichtsbehördengesetz. Es sollen die Verfahrensabläufe der Aufsicht verbessert und die Effizienz gesteigert werden. Das Wichtigste ist, dass wir die Legistik wieder zurück­bekommen, dass es da Begutachtungsverfahren gibt, für Verordnungen, Leitfäden, Rundschreiben und so weiter, dass die Politik da mitreden kann und die FMA kein Eigenleben dahin gehend entwickelt, dass sie selbst Gesetze schreibt und diese auch vollziehen muss.

 


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