Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 308

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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Eingang in der Fassung des Initiativantrages 2284/A der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen.

Wer stimmt zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

Dritte Lesung: Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

00.17.1614. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1774 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018, das Einlagensicherungs- und Anlegerent­schädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapital­markt­ge­setz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Zahlungs­diens­tegesetz geändert werden (1778 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1775 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (1779 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


0.18.29

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Im Wesentlichen geht es bei TOP 14 um die Reform der Finanzmarktaufsicht im übergeordneten Sinn; das beinhaltet natürlich die Finanzmarktaufsichtsbehörde und auch die Oesterreichische Nationalbank, die ja beide in relativ komplexem Zusam­menwirken für die Finanzmarktaufsicht und auch andere Aufsichtsbereiche zuständig sind. Da ist sicherlich das eine oder andere dabei, das die jetzigen Probleme zwar nicht ganz lösen, aber deren Lösung doch verbessern würde. Uns geht es, um es kurz zu machen, zu wenig weit.

Da muss ich gar nicht so weit wie der Rechnungshof gehen, der ja deutlich ständig empfohlen hat, beide Behörden in der wesentlichen Bankenaufsichtsfrage wieder zusammenzuführen. (Bundesminister Schelling: Das hat die SPÖ verhindert!) – Ja, aber ich sage gar nicht, dass das unbedingt hätte sein müssen; vielleicht sind ja Sie dieser Meinung, Sie werden dann vielleicht eh etwas dazu sagen. Der Rechnungshof muss ja auch nicht immer recht haben, er war halt nur recht eindeutig. Ich finde halt, am Weg dorthin war man – ja, so ist es oft – zu Kompromissen gezwungen. Wir haben das ja immer aus dem Augenwinkel genau verfolgt; es hätte ja auch eine Reform mit Zweidrittelmehrheit werden können, deshalb waren wir natürlich immer auch schon ein bissel auf der Pirsch.

Ich würde jetzt sagen, es ist sicher ein bissel besser als vorher, aber die Grund­probleme bleiben ungelöst, deshalb unsere Ablehnung.

 


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