Es ist wichtig, dass Transparenz gegeben ist, dass auch die zweite Instanz, die zweite Ebene öffentlich ausgeschrieben wird, dass da wirklich transparent ist, wer die Banken beaufsichtigt, wer die Unternehmen beaufsichtigt. Es kommt aber auch zu einer Stärkung der Qualität der Aufsicht und einer Verbesserung der behördlichen Verfahrensabläufe, zum Beispiel zu einer Qualitätssteigerung im Staatskommissärswesen, das wir speziell im Hypo-Untersuchungsausschuss immer wieder kritisiert haben, es kommt zu Fortbildungsverpflichtungen, es kommt zu dichteren Intervallen bei den Berichtspflichten.
Es soll auch ein bisschen Vereinfachung drinnen sein, zum Beispiel kommt es zur Einführung eines elektronischen Prospektbilligungsverfahrens bei der Emission von Wertpapierprospekten. Es soll auch eine Möglichkeit der einvernehmlichen – beschleunigten – Verfahrensbeendigung geben, sodass man die Verfahren nicht ewig in die Länge zieht, sondern diese gemeinsam abgeschlossen werden können.
Vor allem soll der risikobasierte Ansatz in der Bankenaufsicht endlich eingeführt werden, kleine Banken also anders geprüft werden als große Banken.
Ich meine, für die Banken ist ein wesentlicher Punkt auch die Rechtssicherheit, die dadurch entsteht. Es werden in Zukunft Bescheide erlassen, die Rechtssicherheit garantieren, dass die Banken dann so handeln können, wie es im Vorfeld ausgemacht wurde.
Wichtig ist auch die größenabhängige organisatorische Erleichterung: Die Schwellenwerte für die verpflichtende Bildung bestimmter Ausschüsse werden hinaufgesetzt. Damit werden einige organisatorische Bestimmungen, die kleine Banken derzeit nicht oder fast nicht erfüllen können, entsprechend verbessert.
Wir diskutieren also heute um halb eins in der Früh einen Antrag für die Banken, mit dem es zu weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit, Kostenreduktion und mehr Transparenz kommt. Es ist schön, dass wir heute zumindest einen Antrag nach einem Begutachtungsverfahren vernünftig miteinander diskutieren und beschließen können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
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Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung der Regelungen hinsichtlich Finanzmarktaufsicht spielt sich vor allem im Bankwesengesetz ab. Mit dessen Novelle soll es einerseits zu mehr Transparenz und andererseits zu mehr Effizienz im Aufsichtswesen kommen, wobei die Aufsicht prinzipiell bei der FMA und der Nationalbank bleibt.
§ 25 zum Beispiel sieht vor, dass die Möglichkeit geschaffen wird, bankbetriebliche Tätigkeiten auszulagern – allerdings nur unter gewissen Bedingungen, zum Beispiel wenn die Erfassung, die Beurteilung, die Steuerung und Überwachung der bankbetrieblichen Risken sichergestellt sind. Durch so eine Auslagerung darf es einerseits nicht zu einer Delegation von Geschäftstätigkeiten kommen, und andererseits darf auch nicht in das Verhältnis zwischen den Instituten und den Kunden eingegriffen werden. Zum Dritten dürfen auch nicht die Voraussetzungen für die Konzessionserteilung berührt werden.
Meine Vorrednerin hat es schon kurz angesprochen: Eine eigene Abteilung zum Risikomanagement ist nur noch für Kreditinstitute von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung verpflichtend, und eine eigene interne Revision muss nur noch bei einem Institut eingerichtet werden, dessen Bilanzsumme 300 Millionen € übersteigt.
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