sich in einer neuen Umgebung eingewöhnen, was gerade für Familien mit Kindern oft schwer ist, und teurer wird es meist auch. Derzeit gilt im Altbau ein einheitlicher Befristungsabschlag von 25%, unabhängig von der Befristungsdauer. Dieser ist, wie der gesamte Mietzins, aber kaum zu überprüfen. Es macht Sinn, mit einer überprüfbaren Obergrenze auch wieder einen nach Befristungsdauer gestaffelten Abschlag einzuführen. Je länger befristet wird, desto geringer der Abschlag.
4. Wohnbauoffensive
Weiters müssen Maßnahmen getroffen werden, um dem Mangel an Wohnungen durch Vergrößerung des Angebotes zu begegnen. Dazu zählen insb. die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung, aber auch Initiativen zur Vermietung von leerstehenden Objekten sowie zur Nutzung von gewidmetem Bauland durch Instrumente einer Vertragsraumordnung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die sicherstellt,
dass auch ungeförderte Mietgegenstände, die auf Grund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden sind, nach einem festzulegenden Amortisationszeitraum in den Vollanwendungsbereich des MRG überführt werden,
dass der Hauptmietzins für den nunmehr erweiterten Vollanwendungsbereich des MRG transparent auf Basis eines Grundbetrags mit gesetzlich abschließend aufgezählten und gedeckelten Zu- und Abschlägen bestimmt wird,
dass ein gestaffelter Befristungsabschlag nach der Dauer der Befristung des Mietverhältnisses vorgesehen wird, und
dass Maßnahmen zur Beseitigung des bestehenden Wohnungsmangels ergriffen werden.
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Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Dr. Scherak gelangt nun zu Wort. – Bitte.
0.55
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Hanger! Ich habe das ehrlich gesagt nicht ganz verstanden. Sie haben davon geredet, dass die Leute Sie in Ihrem Wahlkreis darauf ansprechen, dass wir nicht so viel Geld ausgeben sollen, und da stimme ich ihnen grundsätzlich zu. Der Finanzminister wird mich jetzt schimpfen, wenn ich wieder die Pensionserhöhung, heute über Inflation, anspreche. Da haben Sie als ÖVP zugestimmt! Und ich bin völlig Ihrer Meinung, wir sollten schauen, wo wir Geld einsparen könnten, wie der Staat nicht mehr Geld rauswirft und wie wir es schaffen, einmal ein ausgeglichenes Budget zustande zu bringen.
Wir reden hier aber nicht über etwas, wo der Staat Geld zusätzlich ausgibt, wir reden darüber, dass wir Rechtsgeschäftsgebühren abschaffen, in dem Fall die Mietvertragsgebühr, für die es keine einzige Gegenleistung gibt. Wenn Sie und ich einen Mietvertrag abschließen, müssen wir, weil wir das machen, nachher zu Vater Staat gehen
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