Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 333

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sollen dort dabei sein, wir geben dem Herrn Minister und dem Rechnungshof als Ant­wort, die Person Y ist dort nicht dabei.

Also mit einer derartigen Redlichkeit wird dort in dem Bericht gearbeitet. Es ist zum Beispiel für das Denkmalamt komplett uninteressant, ob Restauratoren wegen Preis­absprachen gerichtlich verurteilt worden sind. Da sagt man: Das erfahren wir nicht, die Information bekommen wir nicht, das wissen wir nicht, das interessiert uns nicht. Das sind aber jene Restauratoren, die dem Bürger, der in einem denkmalge­schützten Ob­jekt ein Projekt durchführen möchte, quasi aufs Auge gedrückt werden, im Sinne: Du darfst nur mit solchen Qualifizierten arbeiten!

Das führt nämlich dazu, dass es einen ganz beschränkten Kreis von Restauratoren, Auftragnehmern, Gutachtern gibt, die überhaupt beim Denkmalamt zum Zug kommen.

Ich habe zum Beispiel gefragt, ob es da konkrete Listen gibt, wo man nachschauen kann, wer dafür qualifiziert ist. Die erste Auskunftsperson, ein hochrangiges Mitglied des Bundesdenkmalamts, sagte: Nein, solche Listen werden nicht geführt! Dann kommt die nächste Auskunftsperson, ich frage sie, ob es da Listen gibt, sagt darauf diese andere, ebenfalls hochrangige Auskunftsperson: Selbstverständlich werden solche Listen geführt! – Also da ist es uns schon so vorgekommen, dass dort wirklich die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. Dass dort gewisse Naheverhältnisse ver­wandtschaftlicher Natur existieren, Nepotismus, das ist aus allen Fugen, aus allen Ritzen gedrungen.

Letztlich stellt sich auch die Frage, warum gerade bei jenem Sektionschef, der schon in der Burgtheateraffäre eine entsprechend negative Rolle gespielt hat, das Disziplinar­verfahren vier Tage zu spät eingeleitet wurde und die Angelegenheit daher verjährt ist. Eine nachgeordnete Abteilungsleiterin hat man hingegen richtig eintunken können, das war überhaupt kein Problem!

Wir stehen jetzt aber auf einem kleinen – unter Anführungszeichen – „Trümmer­hau­fen“, der dort entstanden ist – aber das Bundesdenkmalamt als Institution muss für Österreich wichtig sein. Es geht daher darum, wie man in Zukunft mit gewissen Dingen umgeht: Es geht um Compliance-Richtlinien und um die personelle Ausstattung.

Es ist auch angesprochen worden, das Bundesdenkmalamt in irgendeiner Form zu verländern, da gibt es auch bereits die ersten Begehrlichkeiten von Landeshauptleuten. Das kann nicht funktionieren! (Abg. Rädler: Redezeit!) – Herr Kollege Rädler, wissen Sie, wer hier über die Redezeit wacht? – Nicht du, sondern der Präsident, verstehst du?! (Abg. Rädler: Der hat den Kopf geschüttelt!)

So funktioniert das: Der eine leitet – und der andere macht nur sinnlose Zwischenrufe, und das ist meistens der Kollege Rädler. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

Keine Verländerung also. Es ist interessant: Wenn es um Begehrlichkeiten von Lan­deshauptleuten geht, ist das immer ein Reflex vom Kollegen Rädler. Er hat das bei Erwin Pröll schon gelernt und setzt das jetzt bei Mikl-Leitner fort. Er nimmt es immer als persönliche Beleidigung und muss sich sofort in die Bresche werfen, auch wenn es vom Inhalt überhaupt nicht dazu passt. Das ist ein kleiner Reflex, so etwas kennt man ja auch aus bestimmten Bereichen der Verhaltensforschung. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Verländerung kommt nicht infrage: Der Denkmalschutz in Österreich, die Gotik in Österreich, wenn man die behandeln möchte, muss sie zwischen Bodensee und Neu­siedlersee gleich behandelt werden. – Abgesehen davon, dass man in diesen Be­reichen ganz besonders hohe Expertise braucht, würde es mit einer ganz klaren Verteuerung einhergehen, wenn sich jedes Bundesland jetzt seine Experten für die einzelnen Bereiche leisten würde.

 


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