Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 16

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In diesem Zusammenhang möchte ich natürlich auch den Kollegen, den Polizistinnen und Polizisten für ihren Einsatz danken, vor allem jenen, die in Graz den potenziellen Gefährder auf Basis ihrer Ermittlungen festnehmen konnten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Die Grundlage für diese Ermittlungen und für diese Aktivitäten waren das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das wir nach fast zwei Jahren andauernden Verhandlungen beschließen konnten. Und diese Verhandlungen waren oft sehr divergierend, sehr kontroversiell. Wie auch Herr Minister Sobotka und Kollege Amon schon ausgeführt haben, haben wir uns die internationale Ebene angeschaut, in zwei Ländern, Schweiz und Norwegen, eine Enquete mit internationalen Experten gemacht und uns zusammengesetzt und alles Mögliche an Interessen abgewogen, denn eines steht bei uns immer im Vordergrund: einerseits der Staatsschutz, aber andererseits auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger Österreichs. Letztendlich ist es trotzdem gelungen, mit 1. Juli 2016 ein gutes Gesetz mit guten Maßnahmen in Kraft treten zu lassen.

Mein Kollege Fazekas hat damals schon in die Diskussion miteingebracht, dass dieses Gesetz die rechtliche Antwort darauf ist, dass ein geeignetes Instrument im Speziellen für das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geschaffen wurde, und unter anderem auch noch zusätzlich zwei Ziele zu erfüllen sind: die Neu­anwerbung von Menschen, die für Terrorismus anfällig sind, zu verhindern und potenzielle Ziele effektiver zu schützen. Das hat er damals in die Diskussion schon miteingebracht.

Der polizeiliche Staatsschutz dient gemäß § 1 dieses Gesetzes dem Schutz der Bevöl­kerung vor terroristischen Bedrohungen. Damit wurde eine geeignete Rechts­grundlage für diese Herausforderungen geschaffen, und in diesem Zusammenhang darf ich auch daran erinnern, dass damals FPÖ und Grüne dies gemeinsam vor dem Verfassungs­gerichtshof angefochten und sich als sogenannte Notwehrgemeinschaft bezeichnet haben. Damals meinte Abgeordneter Rosenkranz in der Diskussion, seine Partei, also die FPÖ, habe schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz, das wir damals beschlossen haben, nur ÖVP und SPÖ gemeinsam. Weiters sehe er darin keinen verfassungskonformen Rechtsschutz, vor allen Dingen bei Ermittlungsaufträgen der sogenannten Vertrauensleute, die auch eingesetzt werden können. Er sehe diese als verfassungswidrig und in dem Gesetz nicht so deponiert.

Apropos: Interessierte können sich heute noch auf FPÖ-TV einen interessanten Beitrag über dieses Skandalgesetz anschauen und sich ein Bild davon machen, was für eine Meinung die FPÖ damals hatte.

Der VfGH hat am 30.11. dieses Jahres sein diesbezügliches Urteil veröffentlicht und alle Anfechtungen angeführter Anträge entweder zurück- oder abgewiesen.

Herr Bundesminister, Sie haben heute weitere Maßnahmen eingefordert. Es haben auch viele Verhandlungen stattgefunden, mit Kollegen Otto Pendl, mit Kollegen Amon, die sehr, sehr gut waren, und damals wurde zu einem guten, jetzt gültigen Gesetz gefunden. Die Grundlage ist aber nach wie vor: Sicherheit braucht Vertrauen – aber auch das Vertrauen, dass sich alle Maßnahmen, die dem Schutz der Bevölkerung dienen sollten, nicht gegen die Bevölkerung richten. Eine Überwachung des gesamten Kfz-Verkehrs seitens der Asfinag ist nicht sinnvoll, da werden so viele Daten ge­sammelt, und das kann letztendlich niemand auswerten. Ein weiterer Punkt sind die überlangen Fristen für die Speicherung von Videoüberwachungen: Ist das dem Schutz der Bevölkerung dienlich? Sollte es weiterer Maßnahmen bedürfen, weil sich die Lage wieder verändert, so ist die SPÖ immer gerne zu ernsthaften Verhandlungen bereit.

Gerade in einem Jahr, in dem wir den 150. Geburtstag des österreichischen Staats­grundgesetzes feiern, darf ich aber auch die beeindruckende Tradition der Grundrechte


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