Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 40

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Wenn der Markt versagt und wenn der Markt nicht die Möglichkeit bietet, Personen über 50 Jahren wieder in das Erwerbsleben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren, dann muss die öffentliche Hand eingreifen, und genau das ist mit dieser zielgerichteten Maßnahme der Aktion 20 000 auch geschehen. Ich stehe deshalb voll und ganz hinter dieser Aktion, die sich bisher bereits in der Mehrzahl der Modellregionen bewiesen hat. Bevor diese Maßnahme ab 1. Jänner 2018 flächendeckend auf ganz Österreich aus­geweitet wird, ist es wichtig, sie zu evaluieren, das ist für mich vollkommen klar, aber Folgendes finde ich unverantwortlich – ich sage das in Richtung von Kollegen Nehammer, aber natürlich auch von Kollegen Wöginger –: Es tut mir wirklich sehr leid, hören zu müssen, wie sich im Wahlkampf die Richtungen, die Tendenzen entwickeln. Wie wäre es, einmal auch zu diesen Zusagen, die man gemacht hat, zu stehen und Rückgrat zu beweisen?

Ich möchte Ihre Worte verwenden: Das Geld ist richtig investiert, denn es ist sehr schwierig, de facto gibt es keine bis gar keine Chance für diese Menschen, am Arbeits­markt Fuß zu fassen. – Das haben Sie gesagt, als die Maßnahme beschlossen worden ist, und jetzt stellen wir das alles wieder infrage?

Jetzt lautet die Frage: Gibt es diese Sicherheit für diese Menschen auch nachhaltig oder wird sie durch die neue Regierung gleich wieder abgeschafft? Gibt es dieses Rückgrat und dieses Verantwortungsbewusstsein für diese Bevölkerungsgruppe auch über die Grenzen des Koalitionsabkommens zwischen ÖVP und FPÖ hinweg? – Das ist die zentrale Frage!

Im Übrigen bin ich der Meinung, dieses Gesetz gehört natürlich evaluiert, aber es ist unsere politische Verantwortung, dass der Horizont unseres Verantwortungsgefühls, unseres Empfindens dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber nicht an den Grenzen von angeblich sozialen Koalitionspakten endet. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

11.54


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich werde den Antrag dem zu wählenden Finanzausschuss zuweisen.

11.54.112. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967) geändert wird (7/A)

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Ich erteile es ihr hiermit.

 


11.54.37

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Karussell des Rückschritts dürfte sich weiterdrehen. Es ist so, dass die Sozialdemokratie diesbezüglich mehrmals versucht hat, eine Lösung zu finden, und auch auf das Wort des Herrn Kurz gezählt hat, der noch vor der Wahl – vielleicht könnten Sie mir zuhören, Herr Kollege Kurz, und nicht telefonieren – gesagt hat, dass der ÖVP – so wie uns allen – jedes Kind in Österreich gleich viel wert ist. Sie erinnern sich vielleicht an die Fernsehdebatte, in der es um Unterhaltssicherheit, Unter-


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