Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 42

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11.59.25

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, wenn ich Ihnen zuhöre, dann stellt sich bei mir gleich der Eindruck ein, dass Sie sichtlich nach dem Motto: Was kostet die Welt?, agieren. (Abg. Heinisch-Hosek: Sind Ihnen die Kinder was wert oder nicht? Das ist ja zynisch!) Den Antrag, den Sie jetzt neuerlich ein­bringen, haben Sie in der letzten Legislaturperiode auch schon eingebracht, und er zielt ausschließlich auf Alleinerzieher ab und nicht auf Familien, in denen sich Eltern, Erziehungsberechtigte gemeinsam um Kinder kümmern. (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist absolut zynisch!) – Entschuldigen Sie, aber wenn uns jedes Kind gleich viel wert ist, dann wohl auch jene, die partnerschaftlich betreut werden. Das glaube ich aber wirk­lich! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Abg. Heinisch-Hosek: 180 000 AlleinerzieherInnen, haben Sie das vergessen?)

Ich halte dem einmal ganz grundsätzlich entgegen: Primär sind die Eltern und die Erziehungsberechtigten dazu verpflichtet, für die Kinder auch in materieller Hinsicht zu sorgen. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Österreicherinnen und Öster­reichern, die tagaus, tagein, manchmal auch unter persönlichem Verzicht, vieles für ihre Kinder in materieller Hinsicht leisten. (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist am Thema vorbei!) Wenn das nicht funktioniert, wenn das nicht klappt, dann gibt es auch jetzt schon Möglichkeiten, dass der Staat subsidiär hilft. (Ruf bei der SPÖ: Herzlos! – Abg. Heinisch-Hosek: Herzlos! Ich habe es gerade betont! Haben Sie zugehört?)

Zum SPÖ-Antrag möchte ich einmal ausführen, warum man denn mit diesem so falsch liegt. Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat gesagt, anknüpfend an die Familienbeihilfe einen Ergänzungsbetrag und dann plötzlich wäre der nicht an im Ausland lebende Kinder, wenn dieser Anspruch in Österreich entsteht, zu zahlen. – Das ist glatt falsch, das ist europarechtswidrig und wird im Nu von jedem europäischen Gericht gekappt werden. (Abg. Heinisch-Hosek: Völlig falsch!) Das heißt, über die europäischen Vorschriften kann sich niemand in Österreich hinwegsetzen. Bereits 2016 mussten wir 273 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins EU-Ausland überweisen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Stellen Sie sich vor, sehr geehrte Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, was es bedeu­tet, wenn dieser Unterhaltsgarantieanspruch der SPÖ tatsächlich wahr werden würde! (Abg. Heinisch-Hosek: Zynisch!) Das wäre glatt verfassungswidrig, weil eine Benach­teiligung von Eltern, die diese Aufgaben eben in einer Partnerschaft wahrneh­men und die Kinder großziehen, vorgesehen ist. Da wären ja wirklich all jene die Dummen, die versuchen, Partnerschaft zu zweit zu leben und ihren Kindern bestmög­lich ein Familienleben zu bieten.  (Abg. Heinisch-Hosek: Unfassbar! Unfassbar! – Abg. Jarolim: Das ist aber keine Weihnachtsrede!)

Ich möchte aber festhalten: Ja, wir brauchen eine Reform des Unterhaltsrechts. Wenn es zu familiären Problemen kommt, geht es um zwei Fragen: Wie hoch ist der An­spruch auf Unterhalt? Wie schnell kann er festgestellt werden? Wir brauchen ein Unterhaltsrechtsverfahren, das die Prozesse zwischen den involvierten Behörden optimiert. Es geht um ein besseres Zusammenwirken zwischen den Gerichten und den Kinder- und Jugendhilfeträgern in den Ländern. Es gibt auch Probleme bei der kon­kreten Ermittlung der Unterhaltshöhe. Sie wissen, die Verfahrensdauern sind oftmals lange, insbesondere dann, wenn die Unterhaltshöhe im Verfahren beeinsprucht wird. Da muss es einfachere Methoden geben. Ich glaube, dass mit der Ermittlung und Festlegung von Vergleichswerten und Einheitssätzen da sehr rasch Abhilfe geschaffen werden könnte.

Ich glaube auch, dass es verfahrensrechtliche Anpassungen geben sollte. Wir könnten die Möglichkeit schaffen, dass Rechtspfleger Unterhaltszahlungsaufträge erlassen kön-


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