19.37
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der neuen Bundesregierung! Sehr geehrte KollegInnen! Verteidigungsminister Kunasek ist leider nicht im Saal, aber trotzdem wäre es sehr wichtig, auch über jenen Bereich zu sprechen, den ich jetzt auch ansprechen werde.
Wir reden aktuell über eine Situation, die im neuen Regierungsabkommen festgelegt ist beziehungsweise wieder aufgemacht worden ist. Herr Vizekanzler Strache, ich schaue jetzt Sie an, weil Sie einer der vehementen Verfechter einer strikten Strategie Airbus und Eurofighter gegenüber waren, um Millionen und Milliarden – 1,1 Milliarden – an Schadenersatz zurückzuholen. Genau diese Strategie wird mit dem neuen Regierungsabkommen wieder aufgemacht.
Uns liegt ein Bericht der Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“ aus dem Juni 2017 vor. Dieser Bericht besagt, dass nach wirtschaftlicher und militärischer Einschätzung eine Aufrüstung und Anpassung der bestehenden Typhoon-Eurofighter-Flotte nicht empfehlenswert ist, dass sie weder wirtschaftlich noch militärisch effizient einsetzbar ist. Es wird eine Ausphasung und ein Ausstieg aus dem System Eurofighter dringendst empfohlen. Genau dieser Ausstieg wird mit dem Regierungsabkommen aber wieder infrage gestellt.
Im Regierungsabkommen steht festgeschrieben: „Überprüfung und Evaluierung der Elemente zur Luftraumüberwachung durch eine Expertenkommission unter Einbeziehung der Luftstreitkräfte“. – Genau das hat stattgefunden. Genau das war es, was im Ju-ni 2017 zu Ende gebracht worden ist und worüber uns ein Bericht vorgelegt worden ist. Ich frage mich, warum hier erneut ein Prozess gestartet wird, obwohl wir einheitlich – und auch die FPÖ war eine starke Verfechterin dieser Vorgehensweise – dafür waren, Eurofighter und Airbus geeint gegenüberzutreten, dass wir die Eurofighter-Flotte zurückgeben, dass wir uns 1,1 Milliarden Euro an Schadenersatz zurückholen. Diese Vorgehensweise wird vollkommen infrage gestellt. Wir waren stark gegenüber Eurofighter, wir waren stark gegenüber Airbus, weil wir einheitlich – gemeinsam als Regierung und Opposition – diesem Konzern gegenüber aufgetreten sind.
In diesem Bericht wird weiters festgehalten, dass es „arglistige und betrügerische Täuschungshandlungen“ vonseiten Eurofighter und Airbus gegeben hat. – Arglistige und betrügerische Täuschungshandlungen in Form von undurchsichtigen Gegengeschäften, und, und, und.
Genau mit diesem Konzern will man nun vonseiten der Bundesregierung weiter verhandeln? Ich frage mich wirklich, was da der Hintergrund ist. Deshalb ist es mir auch wichtig, in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag einzubringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausstieg aus dem System Eurofighter“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung, wird aufgefordert: Den Ausstieg aus dem System Eurofighter, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“ fortzusetzen, so schnell wie möglich zu einem Abschluss zu bringen, und alles dazu beizutragen, dass Airbus der Republik Österreich den Kaufpreis zurückerstattet.“
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Wir haben das Geld bitter nötig.
Da möchte ich Frau Familienministerin Bogner-Strauß ansprechen: Wir versuchen vergebens, die Wahlversprechen, die im Wahlkampf gegeben worden sind, hier im Hohen Haus einzufordern. Ja, ich spreche die Forderung an, den Kindesunterhalt so weit zu garantieren, dass Kinder von Alleinerzieherinnen nicht weiter in Armut leben müssen.
Wir stehen einer Situation gegenüber, in der wir in einem reichen Land wie Österreich dieses Problem sehen, in verschiedensten Fällen von staatlicher Seite aber nicht eingegriffen und geholfen wird. Deshalb wollen wir eine staatliche Unterhaltsgarantie, eine staatliche Unterhaltssicherung, bei der man dann selbstverständlich, wie Kollegin Steinacker auch schon einmal erwähnt hat, einen Regressweg gegenüber dem Elternteil, der nicht bereit ist, Unterhalt zu zahlen, beschreiten kann. Trotz allem muss dieser Weg gegangen werden, daher bringe ich gemeinsam mit dem Familiensprecher der NEOS, Kollegen Michael Bernhard, einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert eine nachhaltige Unterhaltssicherung für Alleinerziehende und deren Kinder rasch umzusetzen.“
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Das ist ebenfalls eine Situation, die im Regierungsabkommen nicht erwähnt wird und nicht vorkommt. (Abg. Schimanek: Das stimmt ja nicht!) Wir reden über Höchstgrenzen! Sie reden im Regierungsabkommen über Playboygrenzen, Sie reden über Höchstgrenzen, die Kindern zustehen soll. Wie wäre es, wenn wir uns einmal über Mindestgrenzen und über eine Mindestabsicherung von armutsgefährdeten Kindern unterhalten? – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.42
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ausstieg aus dem System Eurofighter.
Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2 „Erklärung der Bundesregierung“.
Begründung
Die vom Verteidigungsministerium eingesetzte Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“, kommt in ihrem Bericht vom 30. Juni 2017 zum Schluss, dass das aktuelle System „Eurofighter Typhoon“ als wesentliche Säule der Luftraumüberwachung nur in eingeschränktem Umfang in der Lage ist, das aktuelle und künftige Aufgabenspektrum einer verfassungskonformen aktiven Luftraumüberwachung abzudecken.
Nach eingehender Prüfung mit Fokus auf „militärische Effektivität“ einerseits und „wirtschaftlicher Effizienz“ andererseits, kommt die 26-köpfige Kommission unter der Leitung des Kommandanten der Luftstreitkräfte Brigadier Mag. Karl Gruber und weiterer Angehöriger des Österreichischen Bundesheeres zu einer Reihe von nachfolgend auszugsweise aufgeführten Empfehlungen.
Die Reduktion auf eine einzige bewaffnete Abfangjägerflotte (nach dem altersbedingten Ausscheiden des Systems Saab 105OE) wird dabei von der Kommission als Voraussetzung gesehen.
• Variante 1: Entsprechende Nachrüstung der vorhandenen 15 einsitzigen Eurofighter Typhoon der Tranche 1 und die Beschaffung von 3 gebrauchten Eurofighter Typhoon Doppelsitzern in gleicher Konfiguration.
• Variante 2: Die Beschaffung einer leistungsfähigen alternativen Abfangjägerflotte mit 15 Einsitzern und 3 Doppelsitzern auf Basis eines Regierungsgeschäfts (Government to Government) unter möglichst rascher Ausphasung der Eurofighter Typhoon Tranche 1-Flotte.
Abschließend empfiehlt die Sonderkommission „Aus all diesen Gründen (…) den österreichischen Eurofighter Typhoon der Tranche 1 (…) nicht weiter zu betreiben.“ und geht davon aus „dass die vorgeschlagenen Empfehlungen ab dem Jahr 2020 umgesetzt und innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden können.“
Damit weisen die Ergebnisse der Sonderkommission klar in Richtung eines Ausstiegs aus dem System Eurofighter, wenngleich, entsprechend der Bewertungskriterien „militärische Effektivität“ und „wirtschaftlicher Effizienz“ auch die Möglichkeit einer entsprechenden Aufrüstung und Anpassung der bestehenden Typhoon-Flotte aufgeführt wird.
Eine Option die jedoch in Anbetracht des von Korruptions- und Betrugsvorwürfen überschatteten Anschaffungsvorganges der Jets, bis hin zu einer aufrechten Strafanzeige der Republik gegen Eurofighter GmbH bzw. deren Mutterkonzern Airbus, als sehr theoretisch zu betrachten ist. So erscheint es nahezu ausgeschlossen, dass mit einem Konzern, dem sowohl im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag von 2003 als auch dem adaptierten Kaufvertrag aus 2007 „arglistiger und betrügerischer Täuschungshandlungen“ vorgeworfen und im Zuge dessen bis zu 1,1Mrd. Euro an Schadenersatz gefordert werden, eine tragfähige Basis gefunden werden kann um eine weitere Zusammenarbeit geschweige denn eine Aufrüstung und Anpassung der Flotte sinnvoll zu gewährleisten.
Aus der Zusammenschau der Ergebnisse des Berichts der Sonderkommission sowie der politischen Begleitumstände verbleibt als einziger gangbarer Weg für die Zukunft der ehestmögliche Ausstieg aus dem System Eurofighter.
Eine Linie die bisher über alle Parteigrenzen hinweg kaum in Frage gestellt wurde und per Schulterschluss die Republik in ihrem Ringen um Schadenersatz stärkte.
Leider findet sich die klare Position der Vergangenheit im nun veröffentlichten ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm „Zusammen. Für Österreich.“ nicht mehr. Hier ist im Kapitel Landesverteidigung (S.53) lediglich die „Überprüfung und Evaluierung der Elemente zur Luftraumüberwachung durch eine Expertenkommission unter Einbeziehung der Luftstreitkräfte.“ festgeschrieben.
Da damit augenscheinlich wiederholt werden soll, was Verteidigungsminister Doskozil bereits durch Einsetzung der Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“ am 2. März 2017 umsetzte – mit den bekannten und oben auszugsweise aufgeführten Empfehlungen – lässt dieses Vorgehen nur zwei Schlüsse zu:
Im besten Falle ist die neue Regierung aus ÖVP und FPÖ uneins über die Zukunft der Luftstreitkräfte und gründet diesen Arbeitskreis, ganz einfach weil sie nicht weiter weiß.
Im ungünstigeren Falle aber wissen sie sehr genau was sie tun und planen durch das erneute Einsetzen einer Expertenkommission alternative Fakten zu schaffen, damit den Verbleib im Airbus-Korruptionsnetzwerk zu rechtfertigen und dort fortzusetzen wo die Schwarz-Blau-Orange Schüssel Regierung 2007 aufhören musste.
In beiden Fällen sehen wir Gefahr im Verzug. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung, wird aufgefordert: Den Ausstieg aus dem System Eurofighter, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“ fortzusetzen, so schnell wie möglich zu einem Abschluss zu bringen, und alles dazu beizutragen, dass Airbus der Republik Österreich den Kaufpreis zurückerstattet.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung.
Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2 „Erklärung der Bundesregierung“.
Begründung
Obwohl sich alle der im Nationalrat vertretenen Fraktionen, im Wahlkampf im Rahmen einer Diskussionssendung im Fernsehen für eine rasche Umsetzung einer Unterhaltssicherung ausgesprochen haben, kommt diese im Regierungsprogramm nicht vor. Im Regierungsprogramm wird zwar wie folgt auf Höchstgrenzen eingegangen: „Im Unterhaltsvorschussgesetz sind bestehende Lücken zu prüfen und gegebenenfalls zu schließen. Rasche Weiterentwicklung und Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen zur finanziellen Absicherung von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern.“ Es fehlen jedoch jegliche Ansätze betreffend einer Mindestabsicherung. Um hier nicht noch weitere Jahre durch Evaluierungen in Arbeitsgruppen zu vermeiden herrscht dringender Handlungsbedarf. Dies spiegelt auch die Einschätzung von Oberstaatsanwalt Dr. Peter Barth aus der Arbeitsgruppe „Reformüberlegungen zum Kindesunterhaltsrecht“ wieder, der beim Meeting am 14. Juni diesen Jahres von einer Schließung der Lücken in frühestens 3 Jahren ausgeht.
Um dem Versprechen, welches den Wählerinnen und Wählern gegeben wurde auch einzuhalten und den 42% der Alleinerziehenden und ihren Kindern die armutsgefährdet sind helfen zu können, ist es notwendig für eine Unterhaltssicherung zu sorgen und rasch erste Maßnahmen einzuleiten.
Da Alleinerziehende finanziell deutlich höher belastet sind als Zwei-Eltern-Haushalte und auch der im Regierungsprogramm vorgesehene Familienbonus aufgrund seiner Umsetzung über das Steuersystem Alleinerziehende weiter benachteiligt, ist es notwendig, eine Absicherung im Falle von nicht oder nicht ausreichend erbrachten Unterhaltsleistungen im Rahmen einer Unterhaltssicherung zu schaffen um Kinderarmut effektiv vorbeugen zu können.
Zur Armutsbekämpfung soll Alleinerziehenden daher eine staatliche Unterhaltssicherung gebühren, die den Unterhalt bis zum Ende der Ausbildung sichert. Damit wird sichergestellt, dass mangelnde Unterhaltsleistungen nicht zu einer Schlechterstellung von Ein-Eltern-Haushalten führen. In einem reichen Land wie Österreich darf Kinderarmut keinen Platz haben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert eine nachhaltige Unterhaltssicherung für Alleinerziehende und deren Kinder rasch umzusetzen.“
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Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.