Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 67

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

leisten, sich derart viele Ansprüche abtreten zu lassen und dann – mangels Verbrau­chergerichtsstand – in Deutschland einzuklagen.

In Österreich läuft die Frist, binnen welcher VW-Händler auf den Einwand der Verjäh­rung verzichten, am 31.12.2017 ab. Weiters läuft die Verjährungsfrist von 3 Jahren für Schadenersatz gegen den VW-Konzern im Herbst 2018 ab. Ohne geeignete effiziente Klagsinstrumente werden die Ansprüche der meisten Geschädigten durch Verjährung untergehen.

Wenn viele Geschädigte Ihre Schäden wegen des Kostenrisikos und mangels einer Rechtsschutzversicherung untergehen lassen, kann der Schädiger den durch seine Un­rechtshandlung erzielten Gewinn behalten. Das hat zwei negative Anreize zur Folge: Der Schädiger sieht sich bestärkt, dass Unrecht sich lohnt und seine Mitbewerber wer­den ebenfalls zu solchen Methoden greifen. Im Interesse des Funktionierens des Mark­tes ist es daher gesellschaftlich notwendig, dass ein Unrechtsgewinn so gut es geht abgeschöpft wird.

In Deutschland will die CDU eine – dem niederländischen Modell ähnliche – Muster­feststellungsklage einführen; uU kommt diese noch rechtzeitig für Klagen gegen VW. Es gilt zu vermeiden, dass nur österreichische Geschädigte ohne Ersatzzahlungen über­bleiben. Daher ist rasches legistisches Handeln erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, effiziente zivilverfahrensrechtliche Instrumente zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Massenschäden in Anlehnung an die rechtlichen Lösungen in den Niederlanden zu erarbeiten und bis Frühjahr 2018 dem Parlament als Regierungsvorlage vorzulegen.“

*****

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Haubner gemeldet. – Bitte.

 


17.51.27

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mit­glieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Ich möchte zuerst auch als Vertreter der Wirtschaft und als Wirtschaftssprecher meiner Partei der Bundesregierung die besten Glückwünsche über­bringen und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.

Ich kann sagen, wir erleben heute eine Premiere, meine sehr geehrten Damen und Her­ren, nämlich eine Bundesregierung, die ein Regierungsprogramm vorlegt, das ohne neue Belastungen auskommt (Beifall bei ÖVP und FPÖ), ein Regierungsprogramm, bei dem die Entlastungen im Mittelpunkt stehen, ein Regierungsprogramm, in dem die Entlas­tungen eine ganz zentrale Rolle einnehmen – Entlastungen im Bereich Steuern und Ab­gaben, Entlastungen hinsichtlich unnötiger Regulierungen und Entlastungen bei überbor­denden bürokratischen Maßnahmen. Wir haben bei den Verhandlungen zu diesem Re­gierungsprogramm viele praktische Erfahrungen und viel fachliches Know-how mitein­ander verbunden. So können wir heute ein Programm vorlegen, das auch sicher den Zu­kunftsanforderungen gerecht wird.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite