Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 82

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Die Freiheitliche Partei hat in der Opposition Studiengebühren dezidiert abgelehnt und noch im Herbst 2008 die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren ab dem Som­mersemester 2009 mitbeschlossen. Die Österreichische Volkspartei war schon immer auf der Seite jener, die sich studieren ohnedies leisten können, und daher auch im Wahlprogramm für Studiengebühren.

Statistisch ist nachgewiesen, dass es nach Einführung des Studienbeitrages im Winter­semester 2001/2002 zu einem deutlichen Rückgang der Studierendenzahlen (-21%) an den Universitäten kam. Trotz einer steigenden Studierendenzahl an FH-Studiengängen ergab sich für den Gesamtsektor ein Rückgang um 18% auf 171.000 Studierende.

Rechnet man diese Zahlen auf die derzeitige Situation hoch, so ergibt sich, dass bei einem Rückgang von 18% rund 69.000 potenzielle Studierende von ihrem Studium durch die Einführung allgemeiner Studiengebühren abgehalten werden. Der größte Teil dieser Gruppe wird aus sozial schwachen Familien stammen, weil sich diese - erst recht verbunden mit den sonstigen sozialen Verschlechterungen - das Studieren nicht mehr leisten wird können; die Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren wird somit zu einer massiven sozialen Selektion führen.

In Österreich studieren bloß 37% eines Jahrganges an einer Universität oder einer Fachhochschule, damit liegt Österreich am letzten Platz der OECD-Länder. Ebenso hat Österreich mit 14% Hochschulabsolventen im OECD-Vergleich (OECD-Schnitt: 28%) immer noch eine sehr niedrige Akademikerquote. Durch die Einführung von Studienge­bühren werden sich diese Zahlen noch erheblich verschlechtern.

Die im Regierungsprogramm als „moderat“ bezeichneten Studiengebühren müssen, um den privaten Finanzierungsanteil im tertiären Bereich auf 0,5% des BIP (OECD-Schnitt) zu steigern, wie dies im Regierungsprogramm geplant ist, laut Uniko-Präsident Prof. Vitouch 2.500 € pro Semester betragen, sohin 5.000 € pro Jahr.

Doppelt unsozial ist die nachträgliche steuerliche Absetzbarkeit für die geleisteten Stu­dienbeiträge: Die Kinder von jenen, die sich das Studieren ohnedies leisten können, werden nachträglich mit einem Steuerbonus belohnt. Diese Maßnahme wird die Ab­wanderung von ausgebildeten MedizinerInnen nach Deutschland nicht verhindern kön­nen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, keine allgemeinen Studiengebühren einzufüh­ren.“

*****

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Abgeordnete.

Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht da­her mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

 


18.45.51

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Her­ren der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Zunächst lassen Sie mich allen am vergangenen Montag vom Herrn Bundespräsidenten angelobten Mitgliedern der Bun-


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