Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 149

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr.in Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Wiedereinführung von Ziffernnoten in der Volksschule“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die im Schulrechtspaket 2016 enthaltene Mög­lichkeit am Schulstandort autonom über eine alternative Leistungsbeurteilung in der Volksschule zu entscheiden, fortzusetzen und weiterzuentwickeln.“

*****

Zum Schluss appelliere ich an den Wissenschafter in Ihnen, Herr Bundesminister Faß­mann: Verlassen Sie bitte den Boden der wissenschaftlichen Integrität nicht! Machen Sie bitte Politik auf Basis von Fakten und bildungswissenschaftlichen Erkenntnissen und Grundlagen, und bitte schüren Sie nicht Ängste von Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen, indem Sie populistische Ansagen machen! Ich kenne Sie schon lange, wir kennen einander gut. Ich vertraue darauf, dass Sie die Bildungspolitik sehr faktenba­siert, sehr wissenschaftlich orientiert weitergestalten werden, und ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

22.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung von Ziffernnoten in der Volksschule

eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungserklärung

Die alternative Leistungsbeurteilung in ihrer heutigen ausdifferenzierten Form ist das Ergebnis jahrelanger pädagogischer Entwicklungsarbeit. In rund 2.000 Schulversuchen an Volksschulen wurden Kompetenzbeschreibungen eingesetzt, die nach Meinung pä­dagogischer ExpertInnen, Eltern- und LehrerInnenvertreterInnen valide Aussagen über die Talente und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler treffen. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen und Rückmeldungen von ExpertInnen und Betroffenen wurde die alternative Leistungsbeurteilung bis einschließlich zur 3. Klasse der Volksschule und der Sonderschule als Teil eines umfassenden Informationssystems im Schul­rechtspaket, das im Juni 2016 als erster Teil der Bildungsreform durch den Nationalrat beschlossen wurde, verankert.

In Bewertungsgesprächen werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten über den Lern- und Entwicklungsstand, über Lernfortschritte und Leistungsstärken sowie Bega­bungen ihres Kindes informiert. Darüber hinaus ergeht jeweils am Ende des Winterse­mesters und am Ende des Unterrichtsjahres eine schriftliche Semester- bzw. Jahresin­formation, die das Zeugnis mit Ziffernbeurteilungen ersetzt. Die Entscheidung darüber, ob anstelle des Notensystems eine Beratung und Information der Eltern über die Leis­tungs- und Entwicklungssituation des Kindes stattfindet, wird im Rahmen der Schulau­tonomie am Standort festgelegt.

Im Regierungsprogramm ist nunmehr vorgesehen, diese bewährte Form der Leistungs­beurteilung rückgängig zu machen und wieder flächendeckend zur alten, verpflichten­den Ziffernbenotung zurückzukehren. Bereits nach Bekanntwerden des Vorhabens von ÖVP und FPÖ hat dies empörte Reaktionen von Eltern, SchülerInnen und Lehrerver-


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