Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 178

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nur an die Flüchtlingsproblematik (Zwischenruf des Abg. Plessl), da haben Sie mona­telang die Mauer gemacht und blockiert, sodass keine ordentliche Politik gemacht wer­den konnte. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Drozda.)

Das ist jetzt überwunden, und das ist gut so – und ja, wir werden vielleicht sogar zwei GPs brauchen (Zwischenruf des Abg. Krainer), wir werden möglicherweise zehn Jahre brauchen, um all das wiedergutzumachen, was Sie in diesem Land verbockt haben – ja, das mag sein (weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) –, aber wir werden uns schon morgen an die Arbeit begeben und wir sind guter Dinge. Und wenn Sie aufmerksam zuschauen, dann werden Sie einmal sehen, wie man in diesem Land richtig regiert, und zwar im Sinne der Menschen, im Sinne unseres Landes; da können Sie noch et­was lernen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.48

23.48.51

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Unruhe im Saal.) – Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu einem Abstimmungsvorgang, ich bitte um etwas Ruhe.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz zur Ände­rung der Zivilprozessordnung zur Einführung einer Verbandsmusterfeststellungsklage mit Verjährungshemmung und eines Verbandsvergleiches auf der Basis eines Opt-Out-Systems“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag.a Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verzicht auf Wiederein­führung von allgemeinen Studiengebühren“.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden, und da dieses Verlangen von 20 Ab­geordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor. (Unruhe im Saal.) – Meine Damen und Herren, ich bitte noch um Ruhe!

Die Stimmzettel, die zu benutzen sind, finden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Ab­stimmung können ausschließlich diese Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag.a Kuntzl, Kolleginnnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, und jene, die da­gegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel zu verwenden und in die Urne zu werfen. Bitte ach­ten Sie darauf, dass Sie nur einen Stimmzettel einwerfen.

Ich bitte nun Herrn Schriftführer Abgeordneten Erwin Preiner, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird ihn ablösen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Preiner und Gahr werfen die Abgeordne­ten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

 


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