Begründung
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird ein redaktionelles Versehen behoben und auf die aktuell zu beschließende Fassung des Bundesfinanzrahmengesetzes Bezug genommen.
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke.
Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Winzig, Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zu den Abstimmungen.
Es liegen zwei Rückverweisungsanträge vor.
Ich lasse daher über den Rückverweisungsantrag zu Tagesordnungspunkt 3 der Abgeordneten Mag. Schieder, Kolleginnen und Kollegen, den Entwurf betreffend Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 in 3 der Beilagen nochmals an den Verfassungsausschuss zu verweisen, abstimmen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Rückverweisungsantrag zu Tagesordnungspunkt 4 der Abgeordneten Mag. Schieder, Kolleginnen und Kollegen, den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2018 getroffen wird und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird, nochmals an den Budgetausschuss zu verweisen.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 in 3 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 6, 9, 21, 26 sowie 34 bis 37 eingebracht.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
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