15.42

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir kommen wieder zurück zum vorliegenden Antrag be­züglich Universalmietrecht. Da ich selber ein sehr praxisorientierter Mensch bin, möch­te ich auch auf die Praxis eingehen – auf die gelebte Praxis, die für Menschen, die eine Wohnung anmieten wollen, Realität ist.

Ich habe 15 Jahre lang Menschen beraten, die auf der Suche nach einer Wohnung wa­ren, Menschen, die sich schwer getan haben, eine Wohnung zu finden, und besonders schwer getan haben, eine Wohnung auch zu finanzieren. Es ist mir deshalb besonders wichtig, das Augenmerk darauf zu legen, dass die Gesetze, die wir beschließen, für die Menschen in der Realität eine Erleichterung bringen.

Zu diesem Thema ein Beispiel aus meinem Bezirk: Es erleichtert einem das Leben nicht, wenn man eine Wohnung angemietet hat, die in diesem Beispiel 68 Quadratme­ter groß ist und für die ein Mietpreis von 545 Euro ohne Betriebskosten vereinbart wird, und dann findet man bei einer Überprüfung durch einen Sachverständigen interessante Zuschläge auf der Rechnung. Ein Heizkörper im Badezimmer ist demnach einen Zu­schlag von 2 Prozent wert, und wussten Sie, dass sanierte Kunststofffenster einen Zu­schlag von 7,5 Prozent ausmachen können? Wenn alle Räume vom Vorraum aus be­gehbar sind, kostet das nochmals 5 Prozent Zuschlag. Auch Anschlüsse für Waschma­schinen, Leerverrohrungen fürs Telefon oder sogar der Erhaltungszustand der Stra­ßenfassade sind Möglichkeiten für Zuschläge, die keine gesetzliche Grundlage haben!

Das sind interessante Beispiele dafür, wie in der Praxis der Mietpreis beliebig in die Höhe getrieben wird. Bei der angesprochenen Wohnung musste die Miete allein auf­grund der Überprüfung durch einen Sachverständigen um 150 Euro pro Monat redu­ziert werden. Mit dem von uns vorgeschlagenen Modell des Universalmietrechts Neu würde dieselbe Wohnung mit einem einheitlichen Zu- und Abschlagsystem 306 Euro kosten – das wären also noch einmal 90 Euro, die dem Mieter zusätzlich übrig bleiben würden. Zusätzlich müsste er sich nicht darum sorgen, Sachverständige, Gerichte und Anwälte mit der Überprüfung seines Mietpreises zu befassen.

In diesem Sinn bringt es für die Bürgerinnen und Bürger Sicherheit, wenn sie wissen, wie sich ihr Mietpreis zusammensetzt, wenn sie wissen, dass es eine gesetzliche Lö­sung für Zu- und Abschläge gibt, die einen fairen Mietpreis garantieren. Mein Appell daher: Unterstützen Sie unser Modell, denn es ist fair, transparent und gerecht! (Beifall bei der SPÖ.)

15.45

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 15/A dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zu.