17.23

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Zuseher vor den Fernsehschirmen! Geschätzte Kollegen! Wir diskutieren heute in der Kurzdebatte über den Antrag des Kollegen Michael Bernhard betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Mittlerweile hat es schon zwei Untersuchungsaus­schüsse zu diesem Thema gegeben und beim letzten Ausschuss 2017 haben uns alle Parteien bestätigt, dass die neue Geschäftsordnung ordentlich abgewickelt worden ist und wir auch entsprechende Erkenntnisse für die weiteren Entscheidungen gewonnen haben.

Wir haben, geschätzte Kollegin Steinacker, natürlich einige Punkte erledigt. Deshalb ist der Antrag des Kollegen Michael Bernhard auf drei wesentlichen Punkten aufgebaut: Erstens hat er da die unzulässigen Zahlungsflüsse festgehalten. Zweitens geht es um die Informationslage bei Vertragsabschluss und drittens um die Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde schon gesagt, dass der Geschäfts­ordnungsausschuss hiefür zuständig ist und eine Entscheidung herbeiführen soll. Wenn der Geschäftsordnungsausschuss getagt hat, wird dem Nationalrat innerhalb von vier Wochen dessen Bericht vorgelegt.

Es gibt natürlich viele offene Fragen, die bereits angeführt worden sind. Wir müssen abklären, inwieweit darauf schon Antworten gefunden worden sind. Eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat aber schon der letzte Untersuchungsausschuss ge­zeigt: 2002, bei der Vertragserstellung ist sehr schlampig vorgegangen worden – es wurde von einem „grottenschlechten Vertrag“ gesprochen – und das war die Ursache dieser Missstände. Aufgrund dieser Missstände im Vertrag wurde auch von unserem damaligen Minister Hans Peter Doskozil festgeschrieben, dass bei den Rüstungsge­schäften keine Gegengeschäfte mehr stattfinden sollen.

Es wurde auch – und da zitiere ich den Verfahrensrichter Ronald Rohrer – festgehal­ten, dass es „undurchschaubare Geldflüsse“ bei den Gegengeschäften gab. Gerade in diesem Punkt hat Herr Minister Hans Peter Doskozil Entscheidungen dahin gehend getroffen, damit so etwas nicht mehr vorkommen kann.

Ich weiß, dass die eine oder andere Partei jetzt nicht mehr so vehement dahintersteht, sondern vielleicht andere Überlegungen hat, weil Gegengeschäfte angeblich sehr wich­tig sein sollen, aber dieser Untersuchungsausschuss hat gezeigt, dass Derartiges im­mer intransparent ist. 90 Millionen Euro werden noch immer von den Gerichten ge­sucht und bis zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, wo dieses Geld wirklich hinge­kommen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Weiters möchte ich noch sagen, dass es auch bei der Diskussion im Geschäftsord­nungsausschuss sehr wichtig sein wird, festzuhalten, wann wir eventuell einen Unter­suchungsausschuss einsetzen wollen – auch dazu gibt es schon viele Aussagen. Auf der einen Seite wird in Kürze das Budget entschieden, wodurch sehr viele Ressourcen gebunden sein werden, auf der anderen Seite sind aber auch Gerichtsverfahren immer ein Diskussionsfaktor. Wir haben ja beim letzten Untersuchungsausschuss bereits ge­sehen, dass es nicht sehr zielführend ist, wenn Auskunftspersonen geladen werden, die dann ein entsprechendes Entschlagungsrecht haben.

Wir werden uns der Diskussion stellen, wir wollen Transparenz bezüglich dieser du­biosen Anschaffung herbeiführen. Interessant ist das auch deshalb, weil in den nächs­ten Monaten eine Entscheidung des neuen Verteidigungsministers ansteht, der für die Flugsicherheit in Österreich und die weitere Abwicklung all dessen zu sorgen hat.

Wir stehen für eine Diskussion in diesem Ausschuss bereit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.27

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Klubobmann Dr. Walter Rosenkranz zu Wort gemeldet. – Bitte.